- Beschlüsse über die Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung
1. Aggerverband mit Schreiben vom 15.01.2025
Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass seitens des Aggerverbandes keine Betroffenheit besteht.
2. Deutsche Telekom Technik GmbH mit Schreiben vom 20.01.2025
Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt einstimmig die Hinweise der Telekom Technik GmbH zur Kenntnis. Die Stadtverwaltung wird Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahme frühzeitig der Telekom Technik GmbH in Köln schriftlich mitteilen.
3. Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 (Immissionsschutz einschl. anlagenbezogener Umweltschutz, Koordinierung Regional-Initiative Wind) mit Schreiben vom 29.01.2025
Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass die durch das Dezernat 53 der Bezirksregierung Köln zu vertretenden immissionsschutzrechtlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Der Hinweis zur 10 kV-Freileitung wird zur Kenntnis genommen.
4. Abwasserwerk / Stadtwerke Waldbröl GmbH mit Schreiben vom 03.02.2025
Entsorgung von Schmutzwasser
Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass kein öffentlicher Schmutzwasserkanal für einen direkten Anschluss vorgehalten wird. Die Schmutzwasserentsorgung wird über die Errichtung eines privaten Rohrsystems über das Fremdgrundstück (Gemarkung Schnörringen, Flur 14, Flurstück 168) zur Fortleitung in den öffentlichen Schmutzwasserkanal in der Straße „Heide“ sichergestellt. Die private Abwasserleitung wird mit einer persönlich beschränkten Grunddienstbarkeit leitungsrechtlich abgesichert.
Entsorgung von Niederschlagswasser
Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass kein öffentlicher Regenwasserkanal für einen direkten Anschluss vorgehalten wird und nimmt die weiteren Hinweise zur Kenntnis.
Hinweis zur Entsorgung von Niederschlagswasser – Überflutungsnachweis:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt den Hinweise des Abwasserwerkes einstimmig zur Kenntnis.
5. Oberbergischer Kreis mit Schreiben vom 19.02.2025
Landschaftspflege, Artenschutz
Landschaftspflege
Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass aus landschaftspflegerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen und nimmt die Hinweise zur Kenntnis.
Artenschutz
Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass aus artenschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Die Hinweise werden im Rahmen der Bauausführung entsprechend berücksichtigt.
Gewässerschutz
Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.
Kommunale Abwasserbeseitigung
Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass eine abschließende Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde zum Planstand der frühzeitigen Beteiligung nicht möglich ist und nimmt die Hinweise zur Kenntnis.
Bodenschutz und Altlasten
Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen und nimmt die Hinweise zur Kenntnis.
Immissionsschutz
Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen und Hinweise vorgebracht werden.
Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz
Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass die Vorgaben zur Löschwasserversorgung eingehalten werden und nimmt den Hinweis zur Kenntnis.
Polizei NRW, Oberbergischer Kreis, Direktion Verkehr
Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass aus polizeilicher Sicht keine Bedenken bestehen und nimmt den Hinweis zur Kenntnis.
6. Wasserverband Rhein-Sieg-Kreis mit Schreiben vom 24.02.2025
Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass mit dem Vorhaben keine Gewässer in der Unterhaltung des Wasserverbandes Rhein-Sieg-Kreis betroffen sind.
Folgende Träger öffentlicher Belange äußerten schriftliche keine Anregungen oder Bedenken:
1. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit Schreiben vom 20.01.2025
2. IHK Köln, Geschäftsstelle Oberberg mit Schreiben vom 28.01.2025
B. Veröffentlichungsbeschlussvorschlag
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig die Veröffentlichung der 54. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehrhaus Heide“ der Marktstadt Waldbröl im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.