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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Datum: Di, 25.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Festlegung von städtischen Ansiedlungskriterien im Rahmen der Vermarktung von Gewerbe- und Industrieflächen im "Industriepark Hermesdorf III" (Unterlagen werden nachgereicht)  
Enthält Anlagen
III/195/2025  
Ö 3     54. Änderung des Flächennutzungsplans "Feuerwehrhaus Heide" der Marktstadt Waldbröl A. Beschlüsse über die Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung B. Veröffentlichungsbeschluss  
Enthält Anlagen
III/170/2024  
    VORLAGE
   


 

   
    26.03.2025 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 7 - (offen)
   

 

 

  1. Beschlüsse über die Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung

 

1. Aggerverband mit Schreiben vom 15.01.2025

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass seitens des Aggerverbandes keine Betroffenheit besteht.

 

2. Deutsche Telekom Technik GmbH mit Schreiben vom 20.01.2025

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt einstimmig die Hinweise der Telekom Technik GmbH zur Kenntnis. Die Stadtverwaltung wird Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahme frühzeitig der Telekom Technik GmbH in Köln schriftlich mitteilen.

 

3. Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 (Immissionsschutz einschl. anlagenbezogener Umweltschutz, Koordinierung Regional-Initiative Wind) mit Schreiben vom 29.01.2025

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass die durch das Dezernat 53 der Bezirksregierung Köln zu vertretenden immissionsschutzrechtlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Der Hinweis zur 10 kV-Freileitung wird zur Kenntnis genommen.

 

4. Abwasserwerk / Stadtwerke Waldbröl GmbH mit Schreiben vom 03.02.2025

 

Entsorgung von Schmutzwasser

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass kein öffentlicher Schmutzwasserkanal für einen direkten Anschluss vorgehalten wird. Die Schmutzwasserentsorgung wird über die Errichtung eines privaten Rohrsystems über das Fremdgrundstück (Gemarkung Schnörringen, Flur 14, Flurstück 168) zur Fortleitung in den öffentlichen Schmutzwasserkanal in der Straße „Heide“ sichergestellt. Die private Abwasserleitung wird mit einer persönlich beschränkten Grunddienstbarkeit leitungsrechtlich abgesichert.

 

Entsorgung von Niederschlagswasser

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass kein öffentlicher Regenwasserkanal für einen direkten Anschluss vorgehalten wird und nimmt die weiteren Hinweise zur Kenntnis.

 

Hinweis zur Entsorgung von Niederschlagswasser Überflutungsnachweis:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt den Hinweise des Abwasserwerkes einstimmig zur Kenntnis.

 

5. Oberbergischer Kreis mit Schreiben vom 19.02.2025

 

Landschaftspflege, Artenschutz

 

Landschaftspflege

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass aus landschaftspflegerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen und nimmt die Hinweise zur Kenntnis.

 

 

Artenschutz

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass aus artenschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Die Hinweise werden im Rahmen der Bauausführung entsprechend berücksichtigt.

 

Gewässerschutz

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass eine abschließende Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde zum Planstand der frühzeitigen Beteiligung nicht möglich ist und nimmt die Hinweise zur Kenntnis.

 

Bodenschutz und Altlasten

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen und nimmt die Hinweise zur Kenntnis.

 

Immissionsschutz

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen und Hinweise vorgebracht werden.

 

Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass die Vorgaben zur Löschwasserversorgung eingehalten werden und nimmt den Hinweis zur Kenntnis.

 

Polizei NRW, Oberbergischer Kreis, Direktion Verkehr

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass aus polizeilicher Sicht keine Bedenken bestehen und nimmt den Hinweis zur Kenntnis.

 

6. Wasserverband Rhein-Sieg-Kreis mit Schreiben vom 24.02.2025

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass mit dem Vorhaben keine Gewässer in der Unterhaltung des Wasserverbandes Rhein-Sieg-Kreis betroffen sind.

 

 

Folgende Träger öffentlicher Belange äerten schriftliche keine Anregungen oder Bedenken:

 

1.  Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit Schreiben vom 20.01.2025

2.  IHK Köln, Geschäftsstelle Oberberg mit Schreiben vom 28.01.2025

 

 

B. Veröffentlichungsbeschlussvorschlag

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig die Veröffentlichung der 54. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehrhaus Heide“ der Marktstadt Waldbröl im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.


 

 

 

 

 

 

 


 

 

Ö 4     Bebauungsplan Nr. 117 "Feuerwehrhaus Heide" der Marktstadt Waldbröl A. Beschlüsse über die Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung B. Veröffentlichungsbeschluss  
Enthält Anlagen
III/171/2024  
Ö 5     Abschluss eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB bei Anträgen auf Baulandausweisung  
Enthält Anlagen
III/200/2025  
Ö 6     1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Bahnhofstraße/Nümbrechter Straße“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Beschluss über die erneute, eingeschränkte und verkürzte Veröffentlichung im Internet und erneute Einholung der Stellungnahmen  
Enthält Anlagen
III/186/2025  
Ö 7     1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 "Bitzenweg" der Marktstadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB A. Beschlüsse über die Eingaben aus der Veröffentlichung im Internet B. Satzungsbeschluss (Unterlagen werden nachgereicht)  
Enthält Anlagen
III/172/2024  
Ö 8     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 9     Bekanntgaben      
N 10     Bauanträge 2024 und 2025      
N 11     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 12     Bekanntgaben