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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Datum: Di, 25.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Festlegung von städtischen Ansiedlungskriterien im Rahmen der Vermarktung von Gewerbe- und Industrieflächen im "Industriepark Hermesdorf III" (Unterlagen werden nachgereicht)  
Enthält Anlagen
III/195/2025  
Ö 3     54. Änderung des Flächennutzungsplans "Feuerwehrhaus Heide" der Marktstadt Waldbröl A. Beschlüsse über die Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung B. Veröffentlichungsbeschluss  
Enthält Anlagen
III/170/2024  
Ö 4     Bebauungsplan Nr. 117 "Feuerwehrhaus Heide" der Marktstadt Waldbröl A. Beschlüsse über die Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung B. Veröffentlichungsbeschluss  
Enthält Anlagen
III/171/2024  
Ö 5     Abschluss eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB bei Anträgen auf Baulandausweisung  
Enthält Anlagen
III/200/2025  
Ö 6     1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Bahnhofstraße/Nümbrechter Straße“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Beschluss über die erneute, eingeschränkte und verkürzte Veröffentlichung im Internet und erneute Einholung der Stellungnahmen  
Enthält Anlagen
III/186/2025  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt den vorliegend geänderten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Bahnhofstraße/Nümbrechter Straße“ mit seinen textlichen Festsetzungen und der Begründung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauBG erneut im Internet zu veröffentlichen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen (Die gegenüber der öffentlichen Auslegung geänderten und ergänzten Bestandteile sind in der Planzeichnung durch Umrandung gekennzeichnet und in den Texten in grau hinterlegt).

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird Gelegenheit zur Stellungnahme in Bezug auf die gekennzeichneten Änderungen und Ergänzungen sowie ihre möglichen Auswirkungen gegeben.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB wird die Dauer der Veröffentlichungsfrist angemessen auf zwei Wochen verkürzt.

 

Im Auftrag

 

 

Jan Kiefer

 

Ö 7     1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 "Bitzenweg" der Marktstadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB A. Beschlüsse über die Eingaben aus der Veröffentlichung im Internet B. Satzungsbeschluss (Unterlagen werden nachgereicht)  
Enthält Anlagen
III/172/2024  
Ö 8     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 9     Bekanntgaben      
N 10     Bauanträge 2024 und 2025      
N 11     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 12     Bekanntgaben