Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzauschuss1
Datum: Mi, 19.09.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:07 - 19:20 Anlass: Sitzung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Straßenbenennungen und -umbenennungen  
60/445/2007  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates des Stadt Waldbröl beschließt,

 

 

  1. die neue Erschließungsstraße im Bebauungsplan 10 A ab dem Bitzenweg in nordöstlicher Richtung bis zum Wiedenhof „Landrat-Maurer-Straße“ zu benennen.

 

  1. das Teilstück der bisherigen Landrat-Maurer-Straße vom Bitzenweg in nordöstlicher Richtung bis zum Hermesbuschweg in einer Länge von ca. 15 m in „Bitzenweg“ umzubenennen.

 

  1. das Teilstück der bisherigen Landrat-Maurer-Straße vom Hermesbuschweg in nördliche Richtung bis zur neuen Landrat-Maurer-Straße in einer Länge von ca. 18 m in „Hermesbuschweg umzubenennen.

 

   
    19.09.2007 - Haupt- und Finanzauschuss1
    Ö 1 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates des Stadt Waldbröl beschließt einstimmig,

 

 

  1. die neue Erschließungsstraße im Bebauungsplan 10 A ab dem Bitzenweg in nordöstlicher Richtung bis zum Wiedenhof „Landrat-Maurer-Straße“ zu benennen.

 

  1. das Teilstück der bisherigen Landrat-Maurer-Straße vom Bitzenweg in nordöstlicher Richtung bis zum Hermesbuschweg in einer Länge von ca. 15 m in „Bitzenweg“ umzubenennen.

 

  1. das Teilstück der bisherigen Landrat-Maurer-Straße vom Hermesbuschweg in nördliche Richtung bis zur neuen Landrat-Maurer-Straße in einer Länge von ca. 18 m in „Hermesbuschweg umzubenennen.

 

 

Ö 2  
Novellierung des Sparkassengesetzes      
Ö 3  
"Kein Kind ohne Mahlzeit"      
Ö 4  
Bekanntgaben      
N 5     Sachstandsbericht zur Gründung einer Kreiskrankenhaus-Holding      
N 6     Sachstandsbericht zum Verkauf der Nutscheidkaserne durch die BIMA      
N 7     Bekanntgaben