Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates des Stadt Waldbröl beschließt,
die neue Erschließungsstraße im Bebauungsplan 10 A ab dem Bitzenweg in nordöstlicher Richtung bis zum Wiedenhof „Landrat-Maurer-Straße“ zu benennen.
das Teilstück der bisherigen Landrat-Maurer-Straße vom Bitzenweg in nordöstlicher Richtung bis zum Hermesbuschweg in einer Länge von ca. 15 m in „Bitzenweg“ umzubenennen.
das Teilstück der bisherigen Landrat-Maurer-Straße vom Hermesbuschweg in nördliche Richtung bis zur neuen Landrat-Maurer-Straße in einer Länge von ca. 18 m in „Hermesbuschweg“ umzubenennen.
19.09.2007 - Haupt- und Finanzauschuss1
Ö 1 - ungeändert beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss des
Rates des Stadt Waldbröl beschließt einstimmig,
die
neue Erschließungsstraße im Bebauungsplan 10 A ab dem Bitzenweg in
nordöstlicher Richtung bis zum Wiedenhof „Landrat-Maurer-Straße“
zu benennen.
das
Teilstück der bisherigen Landrat-Maurer-Straße vom Bitzenweg in
nordöstlicher Richtung bis zum Hermesbuschweg in einer Länge von ca. 15 m
in „Bitzenweg“ umzubenennen.
das
Teilstück der bisherigen Landrat-Maurer-Straße vom Hermesbuschweg in
nördliche Richtung bis zur neuen Landrat-Maurer-Straße in einer Länge von
ca. 18 m in „Hermesbuschweg“ umzubenennen.