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Tagesordnung - Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
Datum: Di, 09.12.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhauskeller
Ort: Kaiserstraße 82, 51545 Waldbröl

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Ortsbesichtigungen      
Ö 1.1  
2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hahn - Antrag des Herrn Udo Hartmann      
Ö 1.2  
Standort der Retentionsbodenfilter (RBF) am Hallenbad Vennstraße in Waldbröl      
Ö 1.3  
4. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Oberbladersbach - Antrag des Herrn Günter Becher      
Ö 1.4  
Erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage "Kucksberg" in Waldbröl-Brenzingen      
Ö 1.5  
Erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage "Löher Weg" in Waldbröl      
Ö 1.6  
Erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage "Curt-Projahn-Weg" in Waldbröl-Boxberg      
Ö 1.7  
Spielplatz in Hermesdorf, Allensteiner Straße      
Ö 2  
Vorstellung der Planung der Straße "Kucksberg" durch das Ingenieurbüro Lindenschmidt, Gummersbach      
Ö 3  
Vorstellung der Planung der Straße "Löher Weg" durch das Ingenieurbüro Osterhammel, Nümbrecht      
Ö 4  
Vorstellung der Planung der Straße "Curt-Projahn-Weg" durch das Ingenieurbüro Donner und Marenbach, Wiehl      
Ö 5  
2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hahn      
Ö 6  
4. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Oberbladersbach     60/601/2008  
Ö 7  
45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Aspenhöhe; Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 104 - Ferienerholungsheim Aspenhöhe - der Stadt Waldbröl; Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 A - Hundesportplatz Aspenhöhe - der Stadt Waldbröl     60/594/2008  
Ö 8  
Standort der Retentionsbodenfilter (RBF) am Hallenbad Vennstraße in Waldbröl      
Ö 9  
Errichtung eines Spielplatzes in Waldbröl-Hermesdorf, Allensteiner Straße - Antrag der CDU-Fraktion vom 28.07.2008      
Ö 10  
Einziehung eines Wirtschaftsweges Gemarkung Schnörringen, Flur 40, Flurstück Nr. 83 in 51545 Waldbröl, Schönenbach     60/595/2008  
    09.12.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Waldbröl zu beschließen, den Weg Gemarkung Schnörringen, Flur 40, Flurstück Nr. 83 in 51545 Waldbröl, Schönenbach einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung wird der Weg Nr. 83 gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

 

S a t z u n g

 

über die Einziehung des Weges Gemarkung Schnörringen, Flur 40, Flurstück Nr. 83 in 51545 Waldbröl, Schönenbach

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, in der Fassung vom 18.05.2004 (GV NRW S. 248) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am                   folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Der in dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplan „schwarz“  dargestellte Wirtschaftsweg Gemarkung Schnörringen, Flur 40, Flurstück Nr. 83 in 51545 Waldbröl, Schönenbach wird eingezogen und nach Rechtskraft der Satzung entsprechend den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

§ 2

Die Einziehung des Wirtschaftsweges ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 3

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

   
    10.12.2008 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, den Weg Gemarkung Schnörringen, Flur 40, Flurstück Nr. 83 in 51545 Waldbröl, Schönenbach einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung wird der Weg Nr. 83 gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

 

S a t z u n g

 

über die Einziehung des Weges Gemarkung Schnörringen, Flur 40, Flurstück Nr. 83 in 51545 Waldbröl, Schönenbach

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, in der Fassung vom 18.05.2004 (GV NRW S. 248) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am  10.12.2008  folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Der in dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplan „schwarz“  dargestellte Wirtschaftsweg Gemarkung Schnörringen, Flur 40, Flurstück Nr. 83 in 51545 Waldbröl, Schönenbach wird eingezogen und nach Rechtskraft der Satzung entsprechend den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

§ 2

Die Einziehung des Wirtschaftsweges ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 3

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

Ö 11  
Nahwärmeversorgung Industrie- und Gewerbepark Boxberg - Vorstellung des Konzeptes durch Herrn Timmreck, Firma SAG      
Ö 12  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 13  
Bekanntgaben      
N 14     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 15     Bekanntgaben