Satzungsbeschluss:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Rat einstimmig folgende
Beschlussfassung:
Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt zur Festlegung des im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles Hermesdorf im Bereich „Im Langengarten“,
„Fahrenseifener Weg“ und „Appensiefener Weg“ folgende
S A T Z U N G
Gemäß
§ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz
1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom
24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung
am 18.03.2009 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Der
im Zusammenhang bebaute Ortsteil Hermesdorf wird im Bereich „Im
Langengarten“, „Fahrenseifener Weg“ und „Appensiefener
Weg“ unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen festgelegt.
Die
Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.
Die
Satzung besteht aus dem Plan mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung
hierzu.
Vor
Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist im Bereich der Ergänzungssatzung
nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher
Vertrag zur Realisierung der notwendigen Verminderungs-, Begrünungs- und
Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.
§ 2
Es
wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz für die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet
oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.
Von
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
§ 3
Die
Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.