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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 25.03.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen- Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO - liegen nicht vor      
Ö 3  
Anfragen von Stadtverordneten u. Stadtratsfraktionen      
Ö 3.1  
Anfragen der UWG-Fraktion      
Ö 3.1.1  
Sachstandsbericht zu riskanten Zinsgeschäften      
Ö 3.1.2  
Situation Kreiskrankenhaus Waldbröl      
Ö 3.2  
Anfragen der FDP-Fraktion      
Ö 3.2.1  
Anmeldungen in Schulen      
Ö 3.2.2  
Leistungsstand der Schulabgänger      
Ö 4  
Anträge der Stadtratsfraktionen / Stadtverordneten      
Ö 4.1  
Anträge der CDU-Fraktion      
Ö 4.1.1  
Pädagogische Ausstattung des Schulzentrums      
Ö 4.1.2  
Interkommunale Zusammenarbeit      
Ö 4.1.3  
Ehrenamt in den Schulen      
Ö 4.1.4  
Ausschussneubesetzung bzw. Korrektur      
Ö 4.1.5  
Erweiterung der Wiedenhofschule      
Ö 4.1.6  
Erstellen einer Kosteneinschätzung im Projekt Bereich Bildung      
Ö 4.1.7  
Erstellen einer Kosteneinschätzung betr. Sanierungsbedarf städt. Kindergartengebäude      
Ö 4.1.8  
Verbesserung der Sichtverhältnisse Karl-Barth-Weg/Bahnhofstraße      
Ö 4.1.9  
Abwasserpumpstation Schnörringen      
Ö 4.1.10  
Mängelbeseitigung Mauer Kirchenhecke und Friedhofsbereich      
Ö 4.2  
Antrag der SPD-Fraktion      
Ö 4.2.1  
Verzicht eines zusätzlichen Kommunalwahltermins      
Ö 4.3  
Anträge Bündnis 90 / Die Grünen      
Ö 4.3.1  
Zusammenlegung von Kommunalwahl und Bundestagswahl      
Ö 4.3.2  
Klimaschutzprogramm      
Ö 4.4  
Anträge der UWG-Fraktion      
Ö 4.4.1  
Geschwindigkeitsbegrenzung der Nutscheidstraße      
Ö 4.4.2  
Unrechtmäßige Preiserhöhungen für Gaskunden      
Ö 4.4.3  
Beteiligung Multifunktionshalle Steinmüllergelände      
Ö 4.4.4  
Sanierung Brücken u. Waldwirtschaftsweg Eiseiche      
Ö 4.4.5  
Erneuerung Buswartehalle im Pochetal      
Ö 4.4.6  
Umbesetzung Betriebsausschuss      
Ö 4.4.7  
Wiederherstellen der Asphaltdecke in Waldbröl-Seifen      
Ö 4.4.8  
Erneuerung des Mittelstreifens der Fahrbanmarkierung      
Ö 4.5  
Anträge der FDP-Fraktion      
Ö 4.5.1  
Antrag zur Kreisumlage      
Ö 4.5.2  
Rückerstattung Energiekosten      
Ö 5  
Erlass der Haushaltssatzung 2009 mit Finanzplanung für die Jahre 2009 - 2012      
Ö 5.1  
Haushaltssicherungskonzept sowie Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2009 - 2012      
Ö 5.2  
Stellenplan 2009 sh. Haupt- u. Finanzausschuss v. 28.01.09 - Vorlage 10/609/2009      
Ö 5.3  
Prioritätenliste 2009      
Ö 6  
Vorlage der Haushaltsrechnung 2008     20/624/2009  
Ö 7  
46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Sondergebiet Naturerlebnispark Nutscheid; Bebauungsplan Nr. 112 - Naturerlebnispark Nutscheid - der Stadt Waldbröl     60/619/2009  
Ö 8  
Einziehung von Wirtschaftswegen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11 C - Gewerbepark Hermesdorf II (IG Boxberg V)     60/620/2009  
Ö 9  
42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Talstraße im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB     60/621/2009  
Ö 10  
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hermesdorf im Bereich "Im Langengarten", "Fahrenseifener Weg" und "Appensiefener Weg"     60/622/2009  
    16.03.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
    Ö 4 - (offen)
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Rat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt zur Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Hermesdorf im Bereich „Im Langengarten“, „Fahrenseifener Weg“ und „Appensiefener Weg“ folgende

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 18.03.2009 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Hermesdorf wird im Bereich „Im Langengarten“, „Fahrenseifener Weg“ und „Appensiefener Weg“ unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen festgelegt.

 

Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.

 

Die Satzung besteht aus dem Plan mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung hierzu.

 

 

Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist im Bereich der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen Verminderungs-, Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

 

§ 2

 

Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz für die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

   
    25.03.2009 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Satzungsbeschluss:

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig bei einer Enthaltung zur Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Hermesdorf im Bereich „Im Langengarten“, „Fahrenseifener Weg“ und „Appensiefener Weg“ folgende

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 18.03.2009 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Hermesdorf wird im Bereich „Im Langengarten“, „Fahrenseifener Weg“ und „Appensiefener Weg“ unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen festgelegt.

 

Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.

 

Die Satzung besteht aus dem Plan mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung hierzu.

 

 

Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist im Bereich der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der notwendigen Verminderungs-, Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

 

§ 2

 

Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz für die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Ö 11  
Genehmigung von Niederschriften      
Ö 12  
Bekanntgaben      
N 13     Naturerlebnispark Nutscheid; hier: Erklärung zur Beteiligung an der Naturerlebnis Nutscheid gGmbH      
N 14     Vergabe der Arbeiten für die Sinkkastenreinigung im Stadtgebiet für die Jahre 2009 und 2010      
N 15     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 16     Bekanntgaben