Beschluss:
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig, gemäß dem Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten den Wirtschaftsweg Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück Nr. 257 (In der Gierschlade) einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen.
Die Verwaltung wird beauftragt mit den Eheleuten Sabine und Thomas Althoff Verkaufsverhandlungen nach Rechtskraft der Satzung über die eingezogene Wegefläche zu führen.
S a t z u n g
über die Einziehung eines Wirtschaftsweges in 51545 Waldbröl, Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück Nr. 257 (In der Gierschlade)
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit gültigen Fassung und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010 (GV NRW S. 198) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsweg in 51545 Waldbröl, Gemarkung Hermesdorf), Flur 64, Flurstück 257 (In der Gierschlade) wird eingezogen. Ein Lageplan, in dem der einzuziehende Wirtschaftsweg farblich dargestellt ist, ist als Anlage beigefügt. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
§ 2
Die Einziehung des Wirtschaftsweges ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.
§ 3
Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.