Beschlussvorschlag Gebührenanpassung:
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wie folgt anzupassen:
§ 4 Abs. 9 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:
(9) Bei Hausentwässerungseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:
1. Bei Anlagen, die den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen (DIN 4261), wird eine Kleineinleitergebühr von 2,49 EUR je cbm erhoben.
2. Bei sonstigen Hausentwässerungseinrichtungen, die über einen Abfluss verfügen, wird die Kleineinleiterabgabe von 3,31 EUR ja cbm erhoben.
3. Für die übrigen Hausentwässerungseinrichtungen (abflusslose Gruben) beträgt die Gebühr 20,77 EUR ja cbm.
§ 5 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:
(4) Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1 1,09 €.
Beschlussvorschlag Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes 2016:
Der Wirtschaftsplan wird im Erfolgsplan | EUR |
mit Aufwendungen in Höhe von | | 6.131.623 |
und | | | |
mit Erträgen in Höhe von | | 6.727.421 |
| | | |
und | | | |
im Vermögensplan | | | |
mit einem Finanzbedarf in Höhe von | | 4.729.000 |
und | | | |
mit einer Finanzdeckung in Höhe von | 1.589.743 |
festgesetzt. | | | |
| | | |
Der Gesamtbetrag der Kredite im Wirtschaftsjahr |
2016 wird auf | | | 3.139.257 |
festgesetzt. | | | |
| | | |
Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.11.2015 folgenden Alternativvorschlag beschlossen:
Sachverhalt:
Bezüglich der zu TOP 3 vorgelegten Beschlussvorlage enthält der Alternativvorschlag folgende Veränderungen:
- die kalkulatorisch erforderliche Erhöhung der Niederschlagswassergebühr wird in 2016 zunächst gemäßigt umgesetzt.
- Die entsprechenden Veränderungen finden Sie in der Tischvorlage zur Gebührenkalkulation 2016.
- Die Gebührenkalkulation hat direkte Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan, insbesondere auf den Erfolgsplan. Diesbezüglich angepasste Unterlagen finden Sie ebenfalls in der Tischvorlage.
Beschlussvorschlag Gebührenanpassung:
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wie folgt anzupassen:
§ 4 Abs. 8 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:
(8) Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 Abs. 2 KAG von einem Entwässerungsverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, ermäßigt sich die an die Stadt zu zahlende jährliche Schmutzwassergebühr je cbm auf 3,30 EUR.
§ 4 Abs. 9 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:
(9) Bei Hausentwässerungseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:
1. Bei Anlagen, die den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen (DIN 4261), wird eine Kleineinleitergebühr von 2,49 EUR je cbm erhoben.
2. Bei sonstigen Hausentwässerungseinrichtungen, die über einen Abfluss verfügen, wird die Kleineinleiterabgabe von 3,31 EUR ja cbm erhoben.
3. Für die übrigen Hausentwässerungseinrichtungen (abflusslose Gruben) beträgt die Gebühr 20,77 EUR je cbm.
§ 5 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:
(4) Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1:
1,02 Euro.
Der Wirtschaftsplan wurde nicht beschlossen und soll im Januar neu verhandelt werden.
Im Auftrag
…………………………………….
(Josifek)