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Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses
Gremium: Betriebsausschuss1
Datum: Do, 26.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke Waldbröl GmbH, Friedrich-Engels-Straße 23, Waldbröl
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Genehmigung der Niederschrift vom 07.09.2015  
Enthält Anlagen
IV/608/2015  
Ö 2  
Jahresabschluss Abwasserwerk 2014  
Enthält Anlagen
IV/605/2015  
Ö 3  
Gebührenkalkulation und Wirtschaftsplan 2016  
Enthält Anlagen
IV/606/2015  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag Gebührenanpassung:

 

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wie folgt anzupassen:

 

§ 4 Abs. 9 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

 

(9) Bei Hausentwässerungseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:

1. Bei Anlagen, die den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen (DIN 4261),   wird eine Kleineinleitergebühr von 2,49 EUR je cbm erhoben.

2. Bei sonstigen Hausentwässerungseinrichtungen, die über einen Abfluss verfügen, wird die Kleineinleiterabgabe von 3,31 EUR ja cbm erhoben.

3. Für die übrigen Hausentwässerungseinrichtungen (abflusslose Gruben) beträgt die Gebühr 20,77 EUR ja cbm.

 

§ 5 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

(4) Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1 1,09 €.

 

Beschlussvorschlag Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes 2016:

 

Der Wirtschaftsplan wird im Erfolgsplan

EUR

mit Aufwendungen in Höhe von

 

6.131.623

und

 

 

 

mit Erträgen in Höhe von

 

6.727.421

 

 

 

 

und

 

 

 

im Vermögensplan

 

 

 

mit einem Finanzbedarf in Höhe von

 

4.729.000

und

 

 

 

mit einer Finanzdeckung in Höhe von

1.589.743

festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

Der Gesamtbetrag der Kredite im Wirtschaftsjahr

2016 wird auf

 

 

3.139.257

festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.11.2015 folgenden Alternativvorschlag beschlossen:

Sachverhalt:

Bezüglich der zu TOP 3 vorgelegten Beschlussvorlage enthält der Alternativvorschlag folgende Veränderungen:

-          die kalkulatorisch erforderliche Erhöhung der Niederschlagswassergebühr wird in 2016 zunächst  gemäßigt umgesetzt.

-          Die entsprechenden Veränderungen finden Sie in der Tischvorlage zur Gebührenkalkulation 2016.

-          Die Gebührenkalkulation hat direkte Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan, insbesondere auf den  Erfolgsplan. Diesbezüglich angepasste Unterlagen finden Sie ebenfalls in der Tischvorlage.

 

Beschlussvorschlag Gebührenanpassung:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wie folgt anzupassen:

 

§ 4 Abs. 8 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

 

(8) Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 Abs. 2 KAG von einem Entwässerungsverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, ermäßigt sich die an die Stadt zu zahlende jährliche Schmutzwassergebühr je cbm auf 3,30 EUR.

 

§ 4 Abs. 9 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

(9) Bei Hausentwässerungseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:

1. Bei Anlagen, die den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen (DIN 4261),   wird eine Kleineinleitergebühr von 2,49 EUR je cbm erhoben.

2. Bei sonstigen Hausentwässerungseinrichtungen, die über einen Abfluss verfügen, wird die Kleineinleiterabgabe von 3,31 EUR ja cbm erhoben.

3. Für die übrigen Hausentwässerungseinrichtungen (abflusslose Gruben) beträgt die Gebühr 20,77 EUR je cbm.

§ 5 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

(4) Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1:

1,02 Euro.

 

 

Der Wirtschaftsplan wurde nicht beschlossen und soll im Januar neu verhandelt werden.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

………………………………….

                        (Josifek)

 

   
    26.11.2015 -  Betriebsausschuss1
    Ö 3 - (offen)
   

Stadt Waldbröl

wappen

 

Die zur Sitzung vorgelegte Gebührenkalkulation wird vorgestellt und diskutiert. Im Bereich Niederschlagswasser und Kleineinleiter steigen die Gebühren auf Basis der Kalkulation in 2016 an. Auf Grundlage einer stabilen Kostenentwicklung ergibt sich die Gebührenerhöhung durch den Wegfall der in den Vorjahren aufgelösten Gebührenüberdeckung. Als Alternativvorschlag hat das Abwasserwerk in der Sitzung eine zweite Kalkulation vorgelegt, die eine zunächst moderate Gebührenerhöhung im Niederschlagswasser vorsieht. Eine weitere Erhöhung im Folgejahr ist nach derzeitigen Erkenntnissen jedoch erforderlich. Die vom Abwasserwerk als Tischvorlage vorgelegte Alternative wird vom Ausschuss angenommen.

 

Der vom Abwasserwerk vorgelegte Wirtschaftsplan wird hinsichtlich der Investitionsplanung diskutiert. Dabei wird insbesondere hinterfragt, ob der mit der städtebaulichen Planung abgestimmte Investitionsplan mit den vorgesehenen Ressourcen (insbesondere hinsichtlich Personal und Zeitplanung) umsetzbar ist. Der Betriebsausschuss regt an, den dem Wirtschaftsplan zugrunde liegenden Investitionsplan noch einmal mit den relevanten Gremien durchzusprechen. Der Betriebsausschuss wird den Sachverhalt in der nächsten Sitzung am 21.01.2016 abschließend besprechen. Die Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan soll zunächst vertagt werden.

 

Es ergeht folgender Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wie folgt anzupassen:

 

§ 4 Abs. 8 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

 

(8) Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 Abs. 2 KAG von einem Entwässerungsverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, ermäßigt sich die an die Stadt zu zahlende jährliche Schmutzwassergebühr je cbm auf 3,30 EUR.

 

§ 4 Abs. 9 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

(9) Bei Hausentwässerungseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:

1. Bei Anlagen, die den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen (DIN 4261),   wird eine Kleineinleitergebühr von 2,49 EUR je cbm erhoben.

2. Bei sonstigen Hausentwässerungseinrichtungen, die über einen Abfluss verfügen, wird die Kleineinleiterabgabe von 3,31 EUR ja cbm erhoben.

3. Für die übrigen Hausentwässerungseinrichtungen (abflusslose Gruben) beträgt die Gebühr 20,77 EUR je cbm.

§ 5 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

(4) Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1:

1,02 Euro.

 

Der Beschluss zum Wirtschaftsplan des Abwasserwerks wird vertagt.

 

 

 

 

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    09.12.2015 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 9 - zurückgestellt
   

 

Ö 4  
Stand laufender Baumaßnahmen - Vortrag erfolgt in der Sitzung      
Ö 5  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 5.1  
Berufung eines neuen Betriebsleiters für das Abwasserwerk     IV/609/2015  
Ö 6  
Verschiedenes/Bekanntgaben      
N 7     Fortschritt Prozessoptimierung - Vortrag erfolgt in der Sitzung      
N 8     Wahl des Wirtschaftsprüfers für 2016      
N 9     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 10     Verschiedenes/Bekanntgaben