Herr Schröder weist auf die wetterbedingten Starkregenereignisse der letzten Jahre hin. Der Oberbergische Kreis beabsichtigt für die Kommunen kreisweit die Risiken für Starkregenereignisse zu ermitteln, um im Anschluss daran geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr umsetzen zu können. Schäden durch Starkregenereignisse zu verhindern, ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Der Oberbergische Kreis hat es übernommen, kreisweit die Risiken für Starkregenereignisse zu ermitteln. Damit der Oberbergische Kreis für die Kommunen tätig werden kann, ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich.
Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass diese Ergebnisse Einfluss auf die künftigen Planungen und Entwicklungen wie z.B. Straßenbau oder Aufstellung von Bebauungsplänen der Stadt haben werden.
StV. Hein merkt an, dass dieses Thema auch im in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses beraten werden sollte und auf die Tagesordnung zu setzen ist.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Marktstadt Waldbröl einstimmig, dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (örV) zwischen der Marktstadt Waldbröl und dem Oberbergischen Kreis zur Erstellung eines kreisweiten Starkregenrisikomangements zuzustimmen und ermächtigt die Bürgermeisterin zur Unterzeichnung der örV. In die Zustimmung eingeschlossen sind darüber hinaus redaktionelle Änderungen der örV, falls sich diese im Rahmen der Abstimmung zwischen dem Kreis und den Kommunen ergeben sollten.