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Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses
Gremium: Betriebsausschuss
Datum: Do, 11.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:25 - 18:48 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Wir bitten um Zusammenkunft in Niederhausen um 16.00 Uhr

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift vom 04.12.2020      
Ö 4  
Vorstellung des Bauvorhabens Niederhausen  
IV/491/2021  
Ö 5     Investittionsprogramm      
Ö 6  
Erstellung eines kreisweiten Starkregenrisikomanagements hier: Abschluss einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung zwischen der Marktstadt Waldbröl und dem Oberbergischen Kreis  
Enthält Anlagen
IV/490/2021  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt, der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt, der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (örV) zwischen der Marktstadt Waldbröl und dem Oberbergischen Kreis zur Erstellung eines kreisweiten Starkregenrisikomangements zuzustimmen und ermächtigt die Bürgermeisterin zur Unterzeichnung der örV. In die Zustimmung eingeschlossen sind darüber hinaus redaktionelle Änderungen der örV, falls sich diese im Rahmen der Abstimmung zwischen dem Kreis und den Kommunen ergeben sollten.

 

 

Im Auftrag    Im Auftrag

 

 

 

Kiefer         Schröder


 

   
    11.03.2021 - Betriebsausschuss
    Ö 6 - (offen)
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig, der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt, der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (örV) zwischen der Marktstadt Waldbröl und dem Oberbergischen Kreis zur Erstellung eines kreisweiten Starkregenrisikomanagements zuzustimmen und ermächtigt die Bürgermeisterin zur Unterzeichnung der örV. In die Zustimmung eingeschlossen sind darüber hinaus redaktionelle Änderungen der örV, falls sich diese im Rahmen der Abstimmung zwischen dem Kreis und den Kommunen ergeben sollten.

 

 

   
    16.03.2021 - Ausschuss für Bauen und Verkehr
    Ö 9 - (offen)
   

Herr Schröder weist auf die wetterbedingten Starkregenereignisse der letzten Jahre hin. Der Oberbergische Kreis beabsichtigt für die Kommunen kreisweit die Risiken für Starkregenereignisse zu ermitteln, um im Anschluss daran geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr umsetzen zu können. Schäden durch Starkregenereignisse zu verhindern, ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Der Oberbergische Kreis hat es übernommen, kreisweit die Risiken für Starkregenereignisse zu ermitteln. Damit der Oberbergische Kreis für die Kommunen tätig werden kann, ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich.

 

Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass diese Ergebnisse Einfluss auf die künftigen Planungen und Entwicklungen wie z.B. Straßenbau oder Aufstellung von Bebauungsplänen der Stadt haben werden.

 

StV. Hein merkt an, dass dieses Thema auch im in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses beraten werden sollte und auf die Tagesordnung zu setzen ist.

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Marktstadt Waldbröl einstimmig, dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (örV) zwischen der Marktstadt Waldbröl und dem Oberbergischen Kreis zur Erstellung eines kreisweiten Starkregenrisikomangements zuzustimmen und ermächtigt die Bürgermeisterin zur Unterzeichnung der örV. In die Zustimmung eingeschlossen sind darüber hinaus redaktionelle Änderungen der örV, falls sich diese im Rahmen der Abstimmung zwischen dem Kreis und den Kommunen ergeben sollten.

 

 

 

 

   
    19.05.2021 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 15 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig, dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (örV) zwischen der Marktstadt Waldbröl und dem Oberbergischen Kreis zur Erstellung eines kreisweiten Starkregenrisikomangements zuzustimmen und ermächtigt die Bürgermeisterin zur Unterzeichnung der örV. In die Zustimmung eingeschlossen sind darüber hinaus redaktionelle Änderungen der örV, falls sich diese im Rahmen der Abstimmung zwischen dem Kreis und den Kommunen ergeben sollten.

 

 

 

Ö 7  
Aufruf des Bund der Steuerzahler NRW zu Widersprüchen gegen die Abwassergebührenbescheide  
Enthält Anlagen
IV/492/2021  
Ö 8  
Verschiedenes      
N 9     Verschiedenes