Sachverhalt:
In der nahen Vergangenheit hat der Bund der Steuerzahler dazu aufgerufen Einspruch gegen die Abwassergebührenbescheide einzulegen. Entsprechende Berichte haben in den Medien hierzu stattgefunden.
Die Betriebsführung wird in der Sitzung dazu Stellung nehmen.
Die Kritikpunkte des Bund der Steuerzahler sind die Eigenkapitalverzinsung und die Abschreibungen, wodurch sich Vorteile für die Stadt ergeben sollen.
Die EK-Verzinsung liegt bei einem gesetzl. Max. von 5,92 %. In Waldbröl werden 4% vom gezeichneten Kapital i.H.v. 5 Mio. € verzinst. Diese Zahl unterscheidet sich jedoch vom gesamten EK i.H.v. 16,7 Mio. €, was einen Zinssatz von 1,19 % ergibt.
Die bisher zwei eigegangenen Widersprüche sind daher begründbar von der Hand zu weisen und werden vom Abwasserwerk abgelehnt.
Herr Greb war mit dieser Argumentation nicht einverstanden, es findet die EK-Verzinsung ungerechtfertigt und sieht diese als Belastung für den Bürger.
Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführung einstimmig zur Kenntnis.