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Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses
Gremium: Betriebsausschuss
Datum: Do, 11.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:25 - 18:48 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Wir bitten um Zusammenkunft in Niederhausen um 16.00 Uhr

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift vom 04.12.2020      
Ö 4  
Vorstellung des Bauvorhabens Niederhausen  
IV/491/2021  
Ö 5     Investittionsprogramm      
Ö 6  
Erstellung eines kreisweiten Starkregenrisikomanagements hier: Abschluss einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung zwischen der Marktstadt Waldbröl und dem Oberbergischen Kreis  
Enthält Anlagen
IV/490/2021  
Ö 7  
Aufruf des Bund der Steuerzahler NRW zu Widersprüchen gegen die Abwassergebührenbescheide  
Enthält Anlagen
IV/492/2021  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:
 

   
    11.03.2021 - Betriebsausschuss
    Ö 7 - (offen)
   

Sachverhalt:

 

In der nahen Vergangenheit hat der Bund der Steuerzahler dazu aufgerufen Einspruch gegen die Abwassergebührenbescheide einzulegen. Entsprechende Berichte haben in den Medien hierzu stattgefunden.

 

Die Betriebsführung wird in der Sitzung dazu Stellung nehmen.

 

Die Kritikpunkte des Bund der Steuerzahler sind die Eigenkapitalverzinsung und die Abschreibungen, wodurch sich Vorteile für die Stadt ergeben sollen.

 

Die EK-Verzinsung liegt bei einem gesetzl. Max. von 5,92 %. In Waldbröl werden 4% vom gezeichneten Kapital i.H.v. 5 Mio. € verzinst. Diese Zahl unterscheidet sich jedoch vom gesamten EK i.H.v. 16,7 Mio. €, was einen Zinssatz von 1,19 % ergibt.

 

Die bisher zwei eigegangenen Widersprüche sind daher begründbar von der Hand zu weisen und werden vom Abwasserwerk abgelehnt.

 

Herr Greb war mit dieser Argumentation nicht einverstanden, es findet die EK-Verzinsung ungerechtfertigt und sieht diese als Belastung für den Bürger.  

 

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführung einstimmig zur Kenntnis.

 

Ö 8  
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