Der Haupt- und Finanzschuss beschließt einstimmig, dass im gesamten Gebiet der Stadt Waldbröl die Außerortsstraßen über eine entsprechende Fahrbahnmarkierung (Längsmarkierung) und Leitpfosten verfügen. Bei Sanierungen sind diese zwingend zu erstellen – im Rahmen der laufenden Instandhaltung entsprechend zu erneuern. Beschädigungen bei Straßen, welche nicht in den direkten Aufgabenbereich der Stadt Waldbröl fallen (z. B. Land- und Bundesstrassen) sind dem Baulastträger mitzuteilen.