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Tagesordnung - Sitzung des Umweltausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Umweltausschusses
Gremium: Umweltausschuss
Datum: Di, 31.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: TOP 4 Wegeeinziehung - Ortsbesichtigung erfolgt individuell !
Anlagen:
Praesentation  
Gemeinsame Zukunftsvereinbarung für den Wald  
ergebnis-zielvereinbarung-wald  
obk_broschure_wald_2022  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Gemeinsame Zukunftsvereinbarung für den Wald im Oberbergischen Kreis - Die Unterlagen sind in ALLRIS abrufbar -      
Ö 3  
Einziehung eines Teilstückes des Wirtschaftsweges Gemarkung Waldbröl, Flur 16, Flurstück 72, westlich von Bohlenhagen  
Enthält Anlagen
III/723/2022  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss empfiehlt / Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, dass der Einwand des NABU Waldbröl unbeachtlich ist. Das Teilstück des Wirtschaftsweges Gemarkung Waldbröl, Flur 16, Flurstück 72, westlich von Bohlenhagen „Unterm Schmitzhängen“ wird eingezogen und hierzu die nachfolgende Satzung erlassen.

 

Im Auftrag

 

 

 

 

Kiefer


 

   
    31.05.2022 - Umweltausschuss
    Ö 3 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Marktstadt Waldbröl mehrheitlich bei 13 Ja- Stimmen und 2 Enthaltungen, dass der Einwand des NABU Waldbröl unbeachtlich ist. Das Teilstück des Wirtschaftsweges Gemarkung Waldbröl, Flur 16, Flurstück 72, westlich von Bohlenhagen „Unterm Schmitzhängen“ wird eingezogen und hierzu die nachfolgende Satzung erlassen.


 

 

   
    28.09.2022 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 12 - (offen)
   

Beschluss:

 

Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig, dass der Einwand des NABU Waldbröl unbeachtlich ist. Das Teilstück des Wirtschaftsweges Gemarkung Waldbröl, Flur 16, Flurstück 72, westlich von Bohlenhagen „Unterm Schmitzhängen“ wird eingezogen und hierzu die nachfolgende Satzung erlassen.

 

 

Satzung

vom _________ über die Einziehung einer Teilfläche des Wirtschaftsweges Gemarkung Waldbröl,

Flur 16, Flurstück 72, 51545 Waldbröl, westlich Bohlenhagen (Unterm Schmitzhängen)

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490), in der zurzeit gültigen Fassung und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Oktober 2015 (GV. NRW. S. 701) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung am ____________folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Eine Teilfläche des Wirtschaftsweges Gemarkung Waldbröl, Flur 16, Flurstück 72 in 51545 Waldbröl, westlich von Bohlenhagen (Unterm Schmitzhängen) wird eingezogen. In dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplan ist die einzuziehende Teilfläche des Wirtschaftsweges markiert. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

 

§ 2

Die Einziehung der Teilfläche des Wirtschaftsweges ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 3

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Ö 4  
Antrag auf Einziehung des Wirtschaftsweges Gemarkung Schnörringen, Flur 76, Flurstück 175 "Auf den Krämershäuen" westlich der Lise-Meitner-Straße  
Enthält Anlagen
III/722/2022  
Ö 5  
Zukünftige Verfahrensweise bei Anträgen auf Wegeeinziehung  
III/721/2022  
Ö 6  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 7  
Bekanntgaben      
N 8     Personelle Besetzung in der Verwaltung im Bereich Umwelt- und Klimaschutz      
N 9     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 10     Bekanntgaben