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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Energie  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Energie
Gremium: Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie1
Datum: Di, 26.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Ortsbesichtigungen      
Ö 1.1  
Stauteich oberhalb des Krankenhauses (ehemalige Teichanlage zur Versorgung des alten Waldbröler Krankenhauses und des Gutshofes)      
Ö 1.2  
Einziehung eines Wirtschaftsweges (In der Gierschlade) zwischen Amselweg und Lerchenweg in Waldbröl      
Ö 1.3  
Holzhackschnitzelanlage im Schulzentrum      
Ö 2  
Beschlüsse zu TOP 1      
Ö 2.1  
Einziehung eines Wirtschaftsweges in 51545 Waldbröl, Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück Nr. 257 (In der Gierschlade)  
III/187/2013  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl, gemäß dem Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten den Wirtschaftsweg Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück Nr. 257 (In der Gierschlade) einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt mit den Eheleuten Sabine und Thomas Althoff Verkaufsverhandlungen nach Rechtskraft der Satzung über die eingezogene Wegefläche zu führen.

 

 


S a t z u n g

 

über die Einziehung eines Wirtschaftsweges in 51545 Waldbröl, Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück Nr. 257 (In der Gierschlade)

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit gültigen Fassung und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010 (GV NRW S. 198) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am                   folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Der Wirtschaftsweg in 51545 Waldbröl, Gemarkung Hermesdorf), Flur 64, Flurstück 257 (In der Gierschlade) wird eingezogen. Ein Lageplan, in dem der einzuziehende Wirtschaftsweg farblich dargestellt ist, ist als Anlage beigefügt. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

 

§ 2

Die Einziehung des Wirtschaftsweges ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 3

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

   
    26.02.2013 - Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie1
    Ö 2.1 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig, gemäß dem Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten den Wirtschaftsweg Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück Nr. 257 (In der Gierschlade) einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt mit den Eheleuten Sabine und Thomas Althoff Verkaufsverhandlungen nach Rechtskraft der Satzung über die eingezogene Wegefläche zu führen.

 

S a t z u n g

 

über die Einziehung eines Wirtschaftsweges in 51545 Waldbröl, Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück Nr. 257 (In der Gierschlade)

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit gültigen Fassung und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010 (GV NRW S. 198) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am                   folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Der Wirtschaftsweg in 51545 Waldbröl, Gemarkung Hermesdorf), Flur 64, Flurstück 257 (In der Gierschlade) wird eingezogen. Ein Lageplan, in dem der einzuziehende Wirtschaftsweg farblich dargestellt ist, ist als Anlage beigefügt. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

 

§ 2

Die Einziehung des Wirtschaftsweges ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 3

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

   
    13.03.2013 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt einstimmig, gemäß dem Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten den Wirtschaftsweg Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück Nr. 257 (In der Gierschlade) einzuziehen und hierzu die Satzung zu erlassen, die der Einladung beigefügt war.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Eheleuten Sabine und Thomas Althoff Verkaufsverhandlungen nach Rechtskraft der Satzung über die eingezogene Wegefläche zu führen.

 

 

Ö 2.2  
Stauteich oberhalb des Krankenhauses      
Ö 3  
Vortrag von Herrn Helmut Dresbach, Kreislandwirt und Vorsitzender der Ortsbauernschaft Waldbröl zu aktuellen Themen der Landwirtschaft      
Ö 4  
Haushalt      
Ö 5  
Sachstandsbericht Klimaschutzteilkonzept - Vortrag von Frau Sautier, Klimaschutzmanagerin      
Ö 6  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 6.1  
Teilnahme der Stadt Waldbröl am European Energy Award (eea)  
III/189/2013  
Ö 7  
Bekanntgaben      
N 8     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 9     Bekanntgaben