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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Datum: Di, 29.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Ortsbesichtigungen      
Ö 1.1  
Antrag des Herrn Günter Hoffmann, Eichenkamp 5, 51545 Waldbröl, auf Ausweisung von zwei Baugrundstücken in Rossenbach, Hillesberg, Gemarkung Waldbröl, Flur 65, Flurstück Nr. 174      
Ö 1.2  
Antrag des Herrn Eckhard Demmer, Baumen 34a, 51545 Waldbröl, auf Ausweisung eines Baugrundstückes in Baumen, Gemarkung Schnörringen, Flur 62, Flurstücke Nr. 81 und 82      
Ö 1.3  
Antrag des Herrn Heinz Josef Lauf, Hochstraße 8, 51597 Morsbach, auf Ausweisung von zwei Baugrundstücken in Wilhelmsthal, Gemarkung Waldbröl, Flur 87, Flurstück Nr. 73      
Ö 2  
Vorstellung der Satzungsgebiete nach § 34 BauGB      
Ö 3  
Entscheidung der Baulandausweisungen gemäß TOP 1      
Ö 3.1  
Antrag des Herrn Günter Hoffmann, Eichenkamp 5, 51545 Waldbröl, auf Ausweisung von zwei Baugrundstücken in Rossenbach, Hillesberg, Gemarkung Waldbröl, Flur 65, Flurstück Nr. 174      
Ö 3.2  
Antrag des Herrn Eckhard Demmer, Baumen 34a, 51545 Waldbröl, auf Ausweisung eines Baugrundstückes in Baumen, Gemarkung Schnörringen, Flur 62, Flurstücke Nr. 81 und 82      
Ö 3.3  
Antrag des Herrn Heinz Josef Lauf, Hochstraße 8, 51597 Morsbach, auf Ausweisung von zwei Baugrundstücken in Wilhelmsthal, Gemarkung Waldbröl, Flur 87, Flurstück Nr. 73      
Ö 4  
2. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Wilhelmsthal     III/397/2014  
    29.04.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung folgende Beschlussfassung:

 

Beschluss:

 

Zu 1. Stellungnahme Abwasserwerk:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerks der Stadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis.

 

Zu 2. Stellungnahme Landrat:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde zustimmend zur Kenntnis.

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die 2. Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Wilhelmsthal folgende

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV NRW S. 878) in Verbindung mit §§ 34 Abs. 4 6 und 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 30.04.2014 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

(1)   Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Wilhelmsthal in der Fassung der 1. Ergänzungssatzung vom 08.05.1996 wird am südwestlichen Ortsrand um Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.

 

(2)   Das Plangebiet umfasst Teile der Grundstücke Gemarkung Waldbröl, Flur 87, Flurstücke Nr. 78, 256 und 257.

 

(3)   Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

(4)   Vor dem Inkrafttreten dieser Satzung ist mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen abzuschließen.

 

§ 2

 

(1)   Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(2)   Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

   
    30.04.2014 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 12 - (offen)
   

 

Beschluss:

 

Zu 1. Stellungnahme Abwasserwerk:

 

Der Stadtrat nimmt mehrheitlich bei vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen die Stellungnahme des Abwasserwerks der Stadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis.

 

Zu 2. Stellungnahme Landrat:

 

Der Stadtrat nimmt mehrheitlich bei vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde zustimmend zur Kenntnis.

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt mehrheitlich bei vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen r die 2. Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Wilhelmsthal folgende

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV NRW S. 878) in Verbindung mit §§ 34 Abs. 4 6 und 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 30.04.2014 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

(1)   Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Wilhelmsthal in der Fassung der 1. Ergänzungssatzung vom 08.05.1996 wird am südwestlichen Ortsrand um Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.

 

(2)   Das Plangebiet umfasst Teile der Grundstücke Gemarkung Waldbröl, Flur 87, Flurstücke Nr. 78, 256 und 257.

 

(3)   Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

(4)   Vor dem Inkrafttreten dieser Satzung ist mit der Stadt Waldbröl ein Sdtebaulicher Vertrag zur Realisierung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen abzuschließen.

 

§ 2

 

(1)   Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(2)   Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Ö 5  
4. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl-Niedergeilenkausen     III/395/2014  
Ö 6  
50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl "Ergänzung des Industrie- und Gewerbegebietes Boxberg II"; Bebauungsplan Nr. 11 E - Gewerbegebiet Gottlieb-Daimler-Straße - der Stadt Waldbröl     III/396/2014  
Ö 7  
Gestaltungsbeirat der Stadt Waldbröl     III/398/2014  
Ö 8  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 9  
Bekanntgaben      
N 10     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 11     Bekanntgaben