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Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl hebt bei einer Gegenstimme den Aufstellungsbeschluss vom 24.09.2014 für die 52. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Waldbröl „Industriepark Hermesdorf III“, alte Fassung, auf.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme die Aufstellung der 52. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Waldbröl „Industriepark Hermesdorf III“ der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit der Abgrenzung im Anlageplan.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den v. g. Bauleitplan.
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