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Städt. Verw.-Rat Knott weist darauf hin, dass die zusätzliche Einplanung eines Radweges gemäß des Ausschussbeschlusses vom 19.03.2018 vom Planer berücksichtigt wird und somit auch Eingang in diesen Beschluss halten wird.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl hebt bei einer Gegenstimme den Aufstellungsbeschluss vom 24.09.2014 für den Bebauungsplan Nr. 11 F „Industriepark Hermesdorf III“ der Stadt Waldbröl, alte Fassung, auf.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11 F „Industriepark Hermesdorf III“ der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit der Abgrenzung im Anlageplan.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den v. g. Bauleitplan.
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