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Auszug - Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Waldbröl vom 26.09.2018   

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 20.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:14 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
I/034/2018 Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Waldbröl vom 26.09.2018

     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Eckhard Becker
Federführend:Fachbereich II, Ordnungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt. Verw.-Rat Becker stellt die Beschlussvorlage vor. rgermeister Koester hrt aus, dass die Ordnungspartnerschaft im Oberbergischen Kreis ein Erfolgsmodell ist. Es gehe darum, eine kreiseinheitliche Rechtsgrundlage in allen Kommunen herzustellen, um die Arbeit der Polizei zu erleichtern.

 

StV. Hein regt an, unter § 5 „Spielplätze“ den Konsum von Alkohol und/oder berauschenden Mitteln auf Kinderspielplätzen generell zu verbieten.

 

Nach intensiver Beratung fasst der Rat nachstehenden


Beschluss:

 

Der Rat beschließt einstimmig die als Anlage zur heutigen Einladung beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Waldbröl mit der Änderung, dass in § 5 „Kinderspielplätze“ Abs. 6 der Konsum von Alkohol und/oder berauschenden Mitteln auf Kinderspielplätzen generell untersagt ist. Gleichzeitig tritt die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Waldbröl vom 24.03.2004 außer Kraft.

 

 

 

 

StV. Grüber dankt der Verwaltung für ihr Tätigwerden und regt an, nach einem Jahr der Praxiserfahrung die Ordnungsbehördliche Verordnung zu evaluieren.