Bürgerinformationssystem
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Städt. Verw.-Rat Becker stellt die Beschlussvorlage vor. Bürgermeister Koester führt aus, dass die Ordnungspartnerschaft im Oberbergischen Kreis ein Erfolgsmodell ist. Es gehe darum, eine kreiseinheitliche Rechtsgrundlage in allen Kommunen herzustellen, um die Arbeit der Polizei zu erleichtern.
StV. Hein regt an, unter § 5 „Spielplätze“ den Konsum von Alkohol und/oder berauschenden Mitteln auf Kinderspielplätzen generell zu verbieten.
Nach intensiver Beratung fasst der Rat nachstehenden Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig die als Anlage zur heutigen Einladung beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Waldbröl mit der Änderung, dass in § 5 „Kinderspielplätze“ Abs. 6 der Konsum von Alkohol und/oder berauschenden Mitteln auf Kinderspielplätzen generell untersagt ist. Gleichzeitig tritt die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Waldbröl vom 24.03.2004 außer Kraft.
StV. Grüber dankt der Verwaltung für ihr Tätigwerden und regt an, nach einem Jahr der Praxiserfahrung die Ordnungsbehördliche Verordnung zu evaluieren.
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