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Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Vorlage und begründet diese mit der entstandenen Eilbedürftigkeit aufgrund einer aktuellen Antragstellung eines Lebensmitteldiscounters. Insofern wird auf die ausführliche Beschlussvorlage verwiesen.
Beschluss:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplans der Marktstadt Waldbröl im Bereich Wiehler Straße / Strandbadstraße sowie des Bebauungsplans Nr. 20 „Wiehler Straße / Strandbadstraße“ der Marktstadt Waldbröl.
Die Abgrenzung der identischen Plangebiete ergibt sich aus dem Anlageplan.
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