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Auszug - 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 "Brölbahnstraße" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Brölbahnstraße / Alter Friedhofsweg" - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 28.08.2019  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 18.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:18 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
III/178/2019 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 "Brölbahnstraße" der Marktstadt Waldbröl im Bereich "Brölbahnstraße / Alter Friedhofsweg"
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III / 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Beschluss


Beschluss:

 

 

Zur Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer, artenschutzrechtlicher, brandschutzrechtlicher und wasserrechtlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat entspricht einstimmig der Stellungnahme aus bodenschutzrechtlicher Sicht. Die angeregte Bodenuntersuchung hat bereits stattgefunden.

 

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig für die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Brölbahnstraße“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Brölbahnstraße / Alter Friedhofsweg“ gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV NRW S. 202) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl I S. 3634) in seiner Sitzung am 18.09.2019 folgende

 

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Brölbahnstraße“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Brölbahnstraße / Alter Friedhofsweg“, Gemarkung Waldbröl, Flur 76, Flurstücke Nr. 120, 250, 251, 307, 308, 407, 408 und 410, bestehend aus der Planzeichnung als Satzung und der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.