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Auszug - Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Straße Ernst-Wiechert-Weg "West" zwischen Hölderlinstraße und Ernst-Moritz-Arndt-Straße  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 18.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:18 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
III/185/2019 Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Straße Ernst-Wiechert-Weg "West" zwischen Hölderlinstraße und Ernst-Moritz-Arndt-Straße
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Grassow, CorneliaAktenzeichen:FB III / 60/643-03
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei der Straße Ernst-Wiechert-Weg „West“ zwischen Hölderlinstraße und Ernst-Moritz-Arndt-Straße um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Ernst-Wiechert-Weg „West“ wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 131.964,74

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  13.196,47

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 118.768,26

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand 118,768,26 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 8.779 m².

 

Beitragsberechnung:

 

118.768,26 zu verteilender Aufwand =13,52868 / m² bei I Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche  8.779 m²

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Hermesdorf Flur 61, Flurstück Nr. 54, 420, 421, 408, 406 432, 384