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Auszug - Bebauungsplan Nr. 55 "Hermesdorf-Süd II" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 17.02.2020  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 19.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:13 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
III/297/2020 Bebauungsplan Nr. 55 "Hermesdorf-Süd II" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III / 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl fasst einstimmig nachstehende Beschlüsse:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Westnetz GmbH

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Westnetz GmbH zur Notwendigkeit der Verlegung des Niederspannungsnetzkabels im Zuge der Erschließungsstraßenerstellung zur Kenntnis.

 

Zu 2. Stellungnahme LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland zur Kenntnis. Die Hinweise werden in die Begründung des Bebauungsplans aufgenommen.

 

Zu 3. Stellungnahme Aggerverband

 

Der Stadtrat nimmt die Mitteilung des Aggerverbands bezüglich des Erfordernisses der zunftigen Anpassung des Netzplans der Kläranlage Homburg-Bröl zustimmend zur Kenntnis. Lediglich das Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 55, Flurstück Nr. 229 ist im Gegensatz zu der Parzelle 350 im aktuellen Netzplan nicht enthalten. Somit ist der Vorgang als geringfügig und ohne Relevanz für die Umsetzung des Bebauungsplans einzustufen.

 

Der Stadtrat stellt fest, dass das gesamt Gebiet im Trennsystem entwässert werden soll. Es ist weder eine Versickerung auf den Baugrundstücken noch eine punktuelle Einleitung in ein Gewässer vorgesehen. Die Einleitung von zusätzlichem Niederschlagswasser in den bestehenden Regenwasserkanal für maximal drei neue Wohnhäuser erfordert kein neues Wasserrechtsverfahren.

 

Zu 4. Stellungnahme Abwasserwerk

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme des Abwasserwerks. Bis zum nördlichen Bereich des Grundstücks Gemarkung Hermesdorf, Flur 55, Flurstück Nr. 229 wird ein öffentliches Trennsystem (Schmutz- und Regenwasser) vorgehalten. Das im Bebauungsplan festgesetzte Leitungsrecht sichert die ordnungsgemäße Schmutz- und Regenwasserbeseitigung der südlich angrenzenden Wohnbaugrundstücke (Parzelle 229 - südlicher Bereich - und Parzelle 350. Es handelt sich hier um private Hausanschlussleitungen, mittels derer das Schmutz- und Regenwasser in die bestehenden öffentlichen Kanäle abgeleitet wird. Die Eintragung von Grunddienstbarkeiten wird erforderlich. Ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und dem städtischen Abwasserwerk regelt die Erstellung der Abwasseranlagen. Hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung der Elbinger Straße sind die Planungen noch im Detail zu erstellen. Die Notwasserwege sind mit dem Tiefbauamt der Marktstadt Waldbröl abzustimmen. Der Netzplan der Kläranlage Homburg-Bröl wird im Rahmen einer späteren Aktualisierung angepasst.

 

Zu 5. Stellungnahme Geologischer Dienst

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Geologischen Dienstes zum Schutz des Mutterbodens im Sinne des § 202 BauGB zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

Zu 6. Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer, artenschutzrechtlicher, bodenschutzrechtlicher, wasserwirtschaftlicher und brandschutzrechtlicher Sicht zur Kenntnis. Ebenso werden die Hinweise aus bodenschutzrechtlicher Sicht zur Kenntnis genommen. Alle Vorgaben werden erfüllt.

 

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 55Hermesdorf-Süd II der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV. NRW. S. 202) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner Sitzung am 19.02.2019 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig den Bebauungsplan Nr. 55Hermesdorf-Süd II der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.