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StV. Maik Steiniger erklärt, dass die FDP-Fraktion den vorliegenden Bebauungsplan wegen der erheblichen Beeinträchtigungen für die Anwohner ablehnen müsse. Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei 3 Gegenstimmen folgende Beschlüsse:
Zu 1. Stellungnahme Landesbetrieb Wald und Holz
Der Stadtrat nimmt die Anregung des Regionalforstamts hinsichtlich der freiwilligen Kompensation des Eingriffs in den Wald zur Kenntnis. Wie in der Stellungnahme richtig ausgeführt wurde, gibt es allerdings auf der planungsrechtlichen Grundlage eines Bebauungsplans der Innenentwicklung keine gesetzliche Grundlage.
Zu 2. Stellungnahme Bezirksregierung Köln
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Bezirksregierung Köln bezüglich des eingetragenen Baudenkmals „Wiehltalbahn“ zustimmend zur Kenntnis. Die Bestimmungen des Denkmalrechts sind zwingend zu beachten. Eine Beeinträchtigung des Baudenkmals ist allerdings nicht zu befürchten, da die überbaubaren Grundstücksflächen einen Abstand von ca. 20 m zum Bahnkörper einhalten. Zwischen dem Baugrundstück und der Bahnanlage befindet sich außerdem ein Wirtschaftsweg.
Zu 3. Stellungnahme Abwasserwerk
Der Stadtrat stellt fest, dass die Beseitigung des Schmutz- und des Niederschlagswassers aus dem Plangebiet sichergestellt ist. Grunddienstbarkeiten auf dem neu entstehenden und zu veräußernden Grundstück sind zwingend einzutragen. Die Ausführungen des Abwasserwerks werden in die Begründung des Bebauungsplans übernommen.
Zu 4. Stellungnahme Aggerverband
Der Stadtrat stellt fest, dass das gesamte Gebiet im Trennsystem entwässert wird. Es ist weder eine Versickerung auf den Baugrundstücken noch eine punktuelle Einleitung in ein Gewässer vorgesehen. Die Einleitung von zusätzlichem Niederschlagswasser in den bestehenden Regenwasserkanal ist geringfügig und erfordert kein neues Wasserrechtsverfahren.
Zu 5. Stellungnahme LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Der Stadtrat stellt fest, dass der Hinweis zum Bodendenkmalschutz bereits in der Begründung des Bebauungsplans enthalten ist.
Zu 6. Stellungnahme Oberbergischer Kreis
Der Stadtrat weist die Stellungnahme des Oberbergischen Kreises zum Bodenschutz zurück. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Somit unterliegt der Bebauungsplan nicht der sogenannten „Eingriffsregelung“. Ein Ausgleich für Eingriffe in den Boden ist nicht erforderlich
Die Stellungnahme des Oberbergischen Kreises aus immissionsschutzrechtlicher, landschaftspflegerischer und artenschutzrechtlicher Sicht nimmt der Stadtrat zur Kenntnis.
Zu 7. Stellungnahme IHK
Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme der IHK. Die Planzeichnung und die textlichen Festsetzungen werden angepasst, indem der Einzelhandel auf weniger als 800 m² in der Kleinflächigkeit festgesetzt wird.
Satzungsbeschluss:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt bei 3 Gegenstimmen für den Bebauungsplan Nr. 11 G "Hermesdorf-Breitenfeld" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.04.2019 (GV. NRW. S. 202) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner Sitzung am 19.02.2019 folgende
S A T Z U N G
§ 1
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 11 G "Hermesdorf-Breitenfeld" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.
Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt.
§ 2
Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
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