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Auszug - Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunal- abgabengesetz (KAG) für die Erneuerung und Verbesserung der Nümbrechter Straße - Süd zwischen der Kaiserstraße B 256 und dem KVP Nümbrechter Str./Bahnhofstr./Vennstraße - siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 7.9.2021  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 06.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:08 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Hollenberg-Gymnasiums, Goethestraße 6, 51545 Waldbröl
Ort:
III/571/2021 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunal-
abgabengesetz (KAG) für die Erneuerung und Verbesserung
der Nümbrechter Straße - Süd zwischen der Kaiserstraße
B 256 und dem KVP Nümbrechter Str./Bahnhofstr./Vennstraße
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Cornelia GrassowAktenzeichen:III/600-2
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 


Beschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass die Anlage mbrechter Straße-Süd zwischen der Kaiserstraße B 256 und dem KVP Nümbrechter Str./Bahnhofstr./Vennstraße erneuert und verbessert wurde und als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 Nr. 3 der Straßenbaubeitragssatzung vom 16.12.2015 (SBS) einzustufen ist.

 

r die Erneuerung und Verbesserung der mbrechter Straße-d ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag getrennt nach Fahrbahn und Gehweg wie folgt:

 

 

a)        Fahrbahn

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt      215.046,25

nach Abzug des Stadtanteils von 90 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS              - 193.541,63

r eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von       21.504,62

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 21.504,62 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird.

 

Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Maßt und Art) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 9.121 m².

 

Berechnung Straßenausbaubeitrag:

21.504,62 zu verteilender Aufwand = 2,3577 / m²

9.121 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag von 2,3577 / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

 

b)       Gehweg

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragshige Aufwand beträgt       96.762,38

nach Abzug des Stadtanteils von 50 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS               - 48.381,19

r eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von      48.381,19

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.


 

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 48.381,19 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird.

 

Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 9.121 m².

 

Berechnung Straßenausbaubeitrag:

48.381,19 zu verteilender Aufwand = 5,3044 / m²

9.121 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag von 5,3044 / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

Der Beitragspflicht für die nachmalige Herstellung von Fahrbahn und Gehweg der mbrechter Straße d unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 80, Flurstück 341, 34, 159, 485, 612, 607, 530, Flur 82, Flurstück 429, 384, 478, 481, 400, 437, 71