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Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig, die in der zur heutigen Sitzung vorgelegten Satzung aufgelisteten Wege, die derzeit als Wirtschaftswege ausgewiesen sind, einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung werden die eingezogenen Wege gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
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