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Beschluss:
Der Rat stellt einstimmig fest, dass es sich bei der Straße „Curt-Projahn-Weg zwischen der Hölderlinstraße und dem Sudermannweg“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Der Curt-Projahn-Weg wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.
Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 157.984,28 € nach Abzug des Stadtanteils von 10 v. H. gem. § 5 EBS 15.798,43 € wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 142.185,85 € auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.
Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 142.185,85 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).
Die Summe der Verrechnungseinheiten (VRE) (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor) im Abrechnungsgebiet beträgt 11.617 VRE.
Beitragsberechnung: 142.185,85 € zu verteilender Aufwand = 12,2395 € / VRE Verrechnungseinheiten 11.617 VRE
Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück Nr. 393, 394, 339, 340, 154, 13, 257, 314, 383, 382, 247, 53, 254, 180, 286.
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