Bürgerinformationssystem
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Beschluss:
Der Rat nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass aus Gründen der Rechtssicherheit alte Straßen, Wege und Plätze nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden, wenn die Eigenschaft der Öffentlichkeit nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.
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