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Auszug - 1. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hermesdorf im Bereich "Im Langengarten", "Fahrenseifener Weg" und "Appensiefener Weg" der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 14.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
III/146/2012 1. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hermesdorf im Bereich "Im Langengarten", "Fahrenseifener Weg" und "Appensiefener Weg" der Stadt Waldbröl
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

StV. Kirsch erklärt ihre Befangenheit und nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil; Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Vorlage.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss zur Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Stadtrat gibt einstimmig den Anregungen des Oberbergischen Kreises vollinhaltlich statt. Vor Rechtskraft der Satzung wird mit dem Planungsträger ein Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zur Durchführung der landschaftspflegerischen Maßnahmen abgeschlossen.

 

Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass die Auflagen der Brandschutzdienststelle vollinhaltlich erfüllt werden. Diesbezügliche Aussagen sind bereits in die Begründung der Satzung aufgenommen worden.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für die 1. Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Hermesdorf im Bereich „Im Langengarten“, „Fahrenseifener Weg“ und „Appensiefener Weg“ folgende

 

 

S A T Z U N G

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV NRW S. 436) in Verbindung mit § 34 Absätze 4 bis 6 und § 13 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 14.11.2012 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

(1)   Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil Hermesdorf im Bereich „Im Langengarten“, „Fahrenseifener Weg“ und „Appensiefener Weg“ in der Urfassung vom 17.06.2009 wird im nordwestlichen Ortsbereich um Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.

 

(2)   Das Plangebiet umfasst Teile des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 44, Flurstück Nr. 60.

 

(3)   Die Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan sowie der Begründung hierzu.

 

(4)   Vor Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen ist mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Durchführung der landschaftspflegerischen Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen abzuschließen.

 

 

§ 2

 

(1)    Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(2)    Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist nicht durchzuführen.

 

(3)    Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.