Bürgerinformationssystem

Auszug - 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl "Ergänzung des Industrie- und Gewerbegebietes Boxberg II"; Bebauungsplan Nr. 11 E - Gewerbegebiet Gottlieb-Daimler-Straße - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:59 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
III/426/2014 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl "Ergänzung des Industrie- und Gewerbegebietes Boxberg II";
Bebauungsplan Nr. 11 E - Gewerbegebiet Gottlieb-Daimler-Straße - der Stadt Waldbröl
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 


 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Aggerverband:

 

Der Stadtrat nimmt bei 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung die Anregungen und Hinweise des Aggerverbandes zustimmend zur Kenntnis. Bezüglich des Verbleibs des Niederschlagswassers ist in den jeweiligen Begründungen ausgeführt, dass dessen Beseitigung mittels geeigneter Leitungssysteme in den öffentlichen Regenwasserkanal der Karl-Benz-Straße (Trennsystem) erfolgen wird.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat entspricht bei 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung der Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht. Vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 11 E Gewerbegebiet Gottlieb-Daimler-Straße der Stadt Waldbröl werden die nach der ökologischen Bilanzierung durchzuführenden Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich mittels eines Städtebaulichen Vertrages gesichert. Dieser wird auch terminliche Regelungen zu Beginn und Fertigstellung der Maßnahmen enthalten. Auch der planinterne Ausgleich mit der Begrünungsmaßnahme B1 wird in den Städtebaulichen Vertrag aufgenommen.

 

Der Stadtrat nimmt den Hinweis bezüglich des Außerkrafttretens des Landschaftsplanes mit der bauleitplanerischen Satzung zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat nimmt die Mitteilung des Landrates aus artenschutzrechtlicher Sicht ebenfalls zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Hinweise des Landrates aus wasserwirtschaftlicher Sicht beachtet werden. Das Grundstück wird im Trennsystem an den bestehenden Trennkanal in der Karl-Benz-Straße angeschlossen.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Deutsche Telekom:

 

Bezüglich der Stellungnahme der Deutschen Telekom und deren Telekommunikationslinien im Bereich des ehemaligen Wirtschaftsweges (Parzelle Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstück Nr. 485) stellt der Rat der Stadt Waldbröl bei 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung fest, dass die Einziehung bereits in den 1970er-Jahren erfolgt ist. Die Fläche wurde an die Firma Gebr. Noiron veräert. Die Stadt Waldbröl wird darauf hinwirken, dass die geforderte beschränkte persönliche Dienstbarkeit in das Grundbuch eingetragen wird.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Landwirtschaftskammer:

 

Der Stadtrat weist bei 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zurück. Nach § 1a Abs. 2 Satz 2 BauGB sollen landwirtschaftlich, als Wald oder Wohnzwecke genutzte Flächen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. Da die Inanspruchnahme der Waldfläche im Plangebiet der Standortsicherung eines Betriebes dient, ist diese Maßnahme unverzichtbar. Bei einer eingriffsbedingten Inanspruchnahme von Wald ist eine Ersatzaufforstung vorzusehen. Dabei sind für Waldverluste und Eingriffe in den Wald der funktionsbezogene Ausgleich in Gebieten mit einem Waldanteil unter 40 % vollständig Erstaufforstungen vorzunehmen. Der einfache Flächenausgleich ist herzustellen. Dieser wurde mit dem Landesbetrieb Wald und Holz im vorliegenden Fall sowohl für den Grünlandbereich bei Waldbröl-Krahwinkel als auch für den von der Landwirtschaftskammer angesprochenen Acker nördlich von Waldbröl-Heide zur Anlegung eines Laubholzforstes abgestimmt. Andere geeignete Flächen stehen derzeit nicht zur Verfügung, so dass in der Abwägung der Belang des Waldes vorrangig zu berücksichtigen ist. Im Übrigen erfolgt die Anlegung der Ausgleichsmaßnahme nur mit Abstimmung mit den Eigentümern und Pächtern.

 

 

Feststellungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Ergänzung des Industrie- und Gewerbegebietes Boxberg II“ der Stadt Waldbröl gemäß §§ 2 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) mit den Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung mit Umweltbericht hierzu.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei 3 Gegenstimmen und Enthaltung r den Bebauungsplan Nr. 11 E Gewerbegebiet Gottlieb-Daimler-Straße der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV NRW S. 878) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) in seiner Sitzung am 24.09.2014 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 11 E Gewerbegebiet Gottlieb-Daimler-Straße der Stadt Waldbröl bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung mit dem Umweltbericht hierzu.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.