Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die Bildung einer Einigungsstelle.
Vorsitzender ist der Direktor des Arbeitsgerichtes Köln – Herr Dr. Dirk Gilberg -, stellvertretender Vorsitzender der Direktor des Arbeitsgerichtes Bonn – Herr Wilfried Löhr-Steinhaus -. Die Beisitzer werden für das jeweilige Einigungsstellenverfahren benannt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |