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Beschluss:
1.Erschließungsanlage Schillerstraße A
Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei der Straßenbaumaßnahme „Schillerstraße A zwischen Nümbrechter Straße und Kalkberg“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage „Schillerstraße A“ wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn, einem einseitigen Gehweg sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen erstmalig endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.
Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 328.550,08 € nach Abzug des Stadtanteils von 10 v. H. gem. § 5 EBS- 32.855,01 € wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 295.695,08 € auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.
Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 295.695,08 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).
Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor) im Abrechnungsgebiet beträgt 23.055 m².
Beitragsberechnung:
295.695,08 € zu verteilender Aufwand = 12,82564 € / m² bei I-Vollgeschoss Gesamtverteilfläche 23.055 m²
Dies entspricht einem Erschließungsbeitrag von 16,0320 € bei II-Vollgeschossen.
Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 59, Flurstück 325, 160, 264, 263, 286, 228, 290, 261, 332, 349, 329,0 49, 103/47, 102/47, 101/47, 100/47, 46, 331, 330, 234, 347, 326
2.Erschließungsanlage Schillerstraße B
Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei der Straßenbaumaßnahme „Schillerstraße B zwischen Kalkberg und Goethestraße“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage „Schillerstraße B“ wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn als Mischverkehrsfläche sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen erstmalig endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.
Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 194.088,11 € nach Abzug des Stadtanteils von 10 v. H. gem. § 5 EBS- 19.408,81 € wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 174.679,30 € auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.
Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 174.679,30 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).
Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen
Beitragsberechnung:
174.679,30 € zu verteilender Aufwand =11,95615 € / m² bei I-Vollgeschoss Gesamtverteilfläche 14.610 m²
Dies entspricht einem Erschließungsbeitrag von 14,94520 € bei II-Vollgeschossen.
Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 54, Flurstück 261, 217,140,139, 135, 136, 222, 527, 258, 64, und Flur 59, Flurstück 360, 218, 232, 205, 233, 196, 195, 194, 361, 156, 155
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