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Auszug - Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Schillerstraße zwischen Nümbrechter Straße und Goethestraße  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 09.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 20:41 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
III/576/2015 Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Schillerstraße zwischen Nümbrechter Straße und Goethestraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Grassow, CorneliaAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 


 

Beschluss:

 

1.Erschließungsanlage Schillerstraße A

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei der Straßenbaumaßnahme Schillerstraße A zwischen Nümbrechter Straße und Kalkberg“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Schillerstraße A wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn, einem einseitigen Gehweg sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen erstmalig endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 328.550,08 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  32.855,01 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 295.695,08 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 295.695,08 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 23.055 m².

 

Beitragsberechnung:

 

295.695,08 € zu verteilender Aufwand =    12,82564 € / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 23.055

 

Dies entspricht einem Erschließungsbeitrag von 16,0320 € bei II-Vollgeschossen.

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 59, Flurstück 325, 160, 264, 263, 286, 228, 290, 261, 332, 349, 329,0 49, 103/47, 102/47, 101/47, 100/47, 46, 331, 330, 234, 347, 326

 

 

 

 

2.Erschließungsanlage Schillerstraße B

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei der Straßenbaumaßnahme Schillerstraße B zwischen Kalkberg und Goethestraße“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Schillerstraße B wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn als Mischverkehrsfläche sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen erstmalig endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 194.088,11

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  19.408,81

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 174.679,30

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 174.679,30 wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen
  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 14.610 m².

 

Beitragsberechnung:

 

174.679,30 zu verteilender Aufwand =11,95615 / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 14.610

 

Dies entspricht einem Erschließungsbeitrag von 14,94520 bei II-Vollgeschossen.

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 54, Flurstück 261, 217,140,139, 135, 136, 222, 527, 258, 64, und Flur 59, Flurstück 360, 218, 232, 205, 233, 196, 195, 194, 361, 156, 155