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Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei den Straßen Hölderlinstraße, Friedrich-Hebbel-Weg und Ernst-Wiechert-Weg (Ost) um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage „Hölderlin/Hebbel/Wiechert“ wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen erstmalig endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.
Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 333.557,93 € nach Abzug des Stadtanteils von 10 v. H. gem. § 5 EBS- 33.355,79 € wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 300.202,13 € auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.
Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.
Der zu verteilende Aufwand von 300.202,13 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).
Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor) im Abrechnungsgebiet beträgt 19.563 m².
Beitragsberechnung:
300.202,13 € zu verteilender Aufwand =15,34540 € / m² bei II-Vollgeschoss Gesamtverteilfläche 19.563 m²
Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Hermesdorf,, Flur 61, Flurstück Nr. 325, 233, 303, 236, 237, 7/3, 391, 392, 393, 293, 296, 295, 294, 258, 259, 323, 322, 359, 320, 315, 316, 317, 318, 260, 261, 407, 386, 385, 384.
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