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Auszug - Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage "Hölderlinstraße / Friedrich-Hebbel-Weg / Ernst-Wiechert-Weg"  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 09.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 20:41 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
III/577/2015 Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage "Hölderlinstraße / Friedrich-Hebbel-Weg / Ernst-Wiechert-Weg"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Grassow, CorneliaAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 


 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei den Straßen Hölderlinstraße, Friedrich-Hebbel-Weg und Ernst-Wiechert-Weg (Ost) um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage „lderlin/Hebbel/Wiechert“ wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen erstmalig endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 333.557,93 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS-  33.355,79

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 300.202,13 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 300.202,13 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 19.563 m².

 

Beitragsberechnung:

 

300.202,13 zu verteilender Aufwand =15,34540 / bei II-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 19.563

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Hermesdorf,, Flur 61, Flurstück Nr. 325, 233, 303, 236, 237, 7/3, 391, 392, 393, 293, 296, 295, 294, 258, 259, 323, 322, 359, 320, 315, 316, 317, 318, 260, 261, 407, 386, 385, 384.