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Der Rat der Stadt Waldbröl fasst einstimmig folgenden
Beschluss:
§ 2 – Ehrung von Ratsmitgliedern – erhält folgende Fassung in den Absätzen 1 und 3:
Absatz1 : Nach Ablauf der dritten Wahlperiode erhält jedes Ratsmitglied eine Silbermünze verliehen. Das Gleiche gilt für Ratsmitglieder, die während der dritten Wahlperiode ausscheiden.
Ansatz 3: entfällt.
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