Bürgerinformationssystem
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Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde eine Tischvorlage verteilt.
StV. Greb erläutert als Vorsitzender des Betriebsausschusses die Vorlage und erklärt, dass es sich um ein sehr schwieriges Thema handelt. Man sei sich sehr wohl bewusst, dass man den Bürger zusätzlich belaste und sehe es als Daueraufgabe, diese Belastung so gering wie möglich ausfallen zu lassen und nach Möglichkeit Gebührenstabilität herzustellen. Man komme jedoch nicht umhin festzustellen, dass staatliche Vorgaben zur Abwasserbeseitigung und Entscheidungen aus der Vergangenheit ihre finanziellen Auswirkungen haben. Eine Alternative zur Beschlussvorlage sehe man nicht.
StV. Helzer weist darauf hin, dass Waldbröl im Landesvergleich die geringsten Einkommen und mit die höchsten Abwassergebühren hat. Dies sei nicht mehr zumutbar und in zunehmendem Maße auch schlichtweg nicht mehr bezahlbar. Es könne in dieser Richtung nicht weitergehen; darüber hinaus habe man vor vier Jahren den Bürgern bei der sog. „Regensteuer“ eine Gebührenstabilität für zehn Jahre versprochen. Es könne nicht sein, dass nunmehr nach relativ kurzer Zeit dieses Versprechen nicht mehr eingehalten werde.
StV. Helzer zählt verschiedene Punkte auf, die in die Gebührenkalkulation eingehen und fordert, hier anzusetzen. So sei z.B. die Fremdvergabe von Leistungen trotz Vorhandensein von eigenem Personal ein deutlicher Kostentreiber; ebenso wie diverse Baumaßnahmen, die nach seiner Auffassung gar nicht im vorgegebenen Zeitraum abzuarbeiten sind. Natürlich sehe er, dass die Vorgaben der Landesregierung zur Abwasserbeseitigung entscheidend auch für die Kostenseite sind. Bemerkenswert sei jedoch auch, dass nicht nur die „laufende Abwassergebühr“ hoch sei, sondern auch die Anschlussbeiträge.
Geschäftsführer Schick erläutert die Systematik der Gebührenkalkulation und die betriebswirtschaftlich möglichen Varianten, die hier einfließen. Er betont, dass man aufgrund eines vorgegebenen Schemas richtig kalkuliert habe und an den vorhandenen Zahlen nicht vorbeikomme. Bezogen auf die vom StV. Helzer angesprochenen Punkte, die als besondere Kostentreiber bezeichnet wurden, erklärt er, dass man z.B. bei der Vergabe von Dienstleistungen Änderungen beabsichtigt. Entsprechend der geltenden Gebührensystematik bedingten niedrigere Anschlussbeiträge höhere Benutzungsgebühren. Diese seien im interkommunalen Vergleich auch nicht zu hoch.
StV. Helzer widerspricht dem und erklärt, dass in Waldbröl auch die Kanalanschlussbeiträge mit am höchsten sind.
StV. Wagner erklärt, dass die zentrale Frage sei, was bei der Gebührenkalkulation beeinflusst werden könne. Dort müsse man ansetzen; dies erläutert er anhand mehrerer Beispiele.
StV. Steiniger erklärt, dass die CDU-Fraktion die Beschlussvorlage mittrage, jedoch darauf hinweise, dass deutliche Sprünge bei Gebührenerhöhungen dem Bürger nicht vermittelbar sind. Eine moderate lineare Steigerung sei hier geeigneter zu erklären und vor allen Dingen wirtschaftlich verkraftbarer. Er verliest einen Ergänzungsvorschlag zur heutigen Beschlussfassung, der von der CDU-Fraktion erarbeitet wurde und eine deutliche Verringerung der Gebühren bewirken soll.
StV. Giebeler zeigt sich verwundert, dass in heutiger Sitzung eine günstigere Gebühr in der Beschlussvorlage genannt ist als bisher. Er betont die Wichtigkeit, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um zu einer günstigeren Gebührenkalkulation zu gelangen.
StV. Kronenberg weist daraufhin, dass die SPD-Fraktion seinerzeit biologische Kläranlagen favorisiert habe, was mit deutlich weniger Kosten für die Bürger verbunden wäre.
Der vorliegende Beschlussvorschlag wird in drei Einzelabstimmungen aufgeteilt. Auf Antrag der UWG-Fraktion erfolgt die namentliche Abstimmung zu zwei Punkten.
Beschluss:
Der Rat beschließt mit 29 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wie folgt anzupassen:
§ 4 Abs. 9 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung: (9) Bei Hausentwässerungseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben: 1. Bei Anlagen, die den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen (DIN 4261), wird eine Gebühr in Höhe von 1,86 EUR je cbm erhoben. 2. Bei sonstigen Hausentwässerungseinrichtungen, die über einen Abfluss verfügen, wird eine Gebühr in Höhe von 3,76 EUR je cbm erhoben. 3. Für die übrigen Hausentwässerungseinrichtungen (abflusslose Gruben) wird eine Gebühr in Höhe von 27,97 EUR je cbm erhoben. Der Rat beauftragt die Verwaltung / das Abwasserwerk, bis zur Sitzung des Rates am 16.03.2016 eine Neuregelung der Entsorgung der Abwässer aus allen Gruben zu erarbeiten, die eine deutliche Verringerung der Gebühren bewirken soll. Ziel ist es, auf dieser Basis unterjährig eine Satzungsänderung zu beschließen, die im Ergebnis zu einer deutlichen Entlastung der Betreiber aller Gruben führt. Geprüft werden soll auch, ob eine Gebührenreduzierung möglich ist, wenn Leistungen auf den Anschlussnehmer übertragen werden (Grubenentleerung).
Mit „Ja“ haben gestimmt:
Bürgermeister Koester, StV. Arnold, StV. Bourtscheidt, StV. Ganss, StV. Greb, StV. Grüber, StV. Hein, StV. Hennlein, StV. Huhn, StV. Kirsch, StV. Köppe, StV. Kronenberg, StV. Kuhlmann-Custodis, StV. Lange, StV. Laskowski, StV. Löwen, StV. Nowak-Schöbel, StV. Paech, StV. Pfeiffer, StV. Rafalski, StV. Reiss, StV. Solbach, StV. Steiniger, StV. Theuer, StV. AnnetteTillmann, StV. Sabine Tillmann, StV. Wagner, StV. Weber, StV. Zeller.
Mit „Nein“ haben gestimmt:
StV. Giebeler, StV. Gilles, StV. Helzer, StV. Steffens.
Enthalten hat sich:
StV. Mittler
Beschluss:
Der Rat beschließt bei 29 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wie folgt anzupassen:
§ 5 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung: (4) Für Niederschlagswasser wird i.S.d. Abs. 1 eine Gebühr in Höhe von 1,02 Euro je Quadratmeter bebauter oder befestigter Fläche erhoben.
Mit „Ja“ haben gestimmt:
Bürgermeister Koester, StV. Arnold, StV. Bourtscheidt, StV. Ganss, StV. Greb, StV. Grüber, StV. Hein, StV. Hennlein, StV. Huhn, StV. Kirsch, StV. Köppe, StV. Kronenberg, StV. Kuhlmann-Custodis, StV. Lange, StV. Laskowski, StV. Löwen, StV. Nowak-Schöbel, StV. Paech, StV. Pfeiffer, StV. Rafalski, StV. Reiss, StV. Solbach, StV. Steiniger, StV. Theuer, StV. AnnetteTillmann, StV. Sabine Tillmann, StV. Wagner, StV. Weber, StV. Zeller.
Mit „Nein“ haben gestimmt:
StV. Giebeler, StV. Gilles, StV. Helzer, StV. Steffens.
Enthalten hat sich:
StV. Mittler
Beschluss:
Der Rat beschließt bei 5 Gegenstimmen und einer Enthaltung, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wie folgt anzupassen:
§ 4 Abs. 8 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:
(8) Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 Abs. 2 KAG von einem Entwässerungsverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, ermäßigt sich die an die Stadt zu zahlende jährliche Schmutzwassergebühr auf 3,30 EUR je cbm.
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