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Auszug - Abwassergebühren: Gebührenerhebung für Gruben - siehe Betriebsausschuss v. 25.02.2016  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 16.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:08 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
Zusatz: Vor Eintritt in die Tagesordnung: Verpflichtung des neuen Stadtverordneten Herrn Mehdi Shaykhan
IV/671/2016 Gestaltungsoptionen bei der Gebührenerhebung für Gruben
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich IV, Abwasserbeseitigung   
 
Wortprotokoll
Beschluss

StV. Greb berichtet zu diesem Tageordnungspunkt aus der Beratung des Betriebsausschusses. Er gibt zu Protokoll, dass er sich mit seinem Vorschlag nicht durchsetzen konnte, der aus Kostengründen eine Begrenzung der Abfuhren vorsah, die durch die allgemeinen Gehrensätze abgedeckt sind. Abfuhren über diese Begrenzung hinaus sollten zusätzlich kostendeckend abgerechnet werden.

 

StV. Helzer weist darauf hin, dass das System der Drei-Kammer-Gruben aus ökologischen Gründen abgelehnt werden müsse und nicht durch eine günstige Gebührengestaltung unterstützt werden dürfe. Auch die Tatsache, dass es noch Grundstücke gebe, die nicht an den Kanal angeschlossen seien, könne nicht angehen; hier müsse sofort nachgearbeitet werden.

 

StV. Wagner weist darauf hin, dass an der Betriebsausschuss ein Modell erarbeitet habe, was r alle Beteiligten akzeptabel ist und erläutert den Inhalt.

 

StV. Steiniger ergänzt, dass die CDU-Fraktion die Stadtwerke bitten will, eine Satzungsänderung betreffend die Druckentwässerung zu prüfen, um auch in diesem Bereich zu einer Kostendämpfung zu kommen.

 

StV. Kronenberg kritisiert, dass Hausbesitzer nicht an den Kanal angeschlossen sind, obwohl das Pflicht ist. Das Versäumnis hierfür liege aber nicht bei den Stadtwerken, da diese zu dem Zeitpunkt des Nichtanschlusses noch nicht bestanden hätten. Es sei wichtig, hier sofort den Anschluss an das Kanalnetz herzustellen. Er erwartet eine zeitnahe Vollzugsmeldung.

 

rgermeister Koester weist darauf hin, dass die Stadtwerke Waldbröl r die Organisation der Abwasserbeseitigung zuständig sind.             


 

 

Beschluss

 

 

 

Der Rat beschließt einstimmig, aufgrund der Grundlage der Variante 4 der Vorlage aus dem Betriebsausschuss vom 25.02.2016 eine Änderung des Kalkulationsmodells sowie der Satzung für Hausentwässerungseinrichtungen. Dabei werden die Kosten für abflusslose Gruben sowie temporär für Drei-Kammer-Gruben im Rahmen einer Gesamtkostenbetrachtung bei der Kalkulation des allgemeinen Gebührensatzes berücksichtigt. Für die genannten Grubentypen wird der allgemeine Gebührensatz für Schmutzwasser erhoben. Für DIN-Gruben bleibt das verursachungsorientierte Kalkulationsverfahren erhalten.

 

Die Leitung des Abwasserwerks wird beauftragt, eine Satzungsänderung für Hausentwässerungseinrichtungen zu erarbeiten mit dem Ziel, die Anwendung der neuen Gebührensatzung mit Wirkung zum 01.01.2016 in Kraft zu setzen.