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StV. Greb berichtet zu diesem Tageordnungspunkt aus der Beratung des Betriebsausschusses. Er gibt zu Protokoll, dass er sich mit seinem Vorschlag nicht durchsetzen konnte, der aus Kostengründen eine Begrenzung der Abfuhren vorsah, die durch die allgemeinen Gebührensätze abgedeckt sind. Abfuhren über diese Begrenzung hinaus sollten zusätzlich kostendeckend abgerechnet werden.
StV. Helzer weist darauf hin, dass das System der Drei-Kammer-Gruben aus ökologischen Gründen abgelehnt werden müsse und nicht durch eine günstige Gebührengestaltung unterstützt werden dürfe. Auch die Tatsache, dass es noch Grundstücke gebe, die nicht an den Kanal angeschlossen seien, könne nicht angehen; hier müsse sofort nachgearbeitet werden.
StV. Wagner weist darauf hin, dass an der Betriebsausschuss ein Modell erarbeitet habe, was für alle Beteiligten akzeptabel ist und erläutert den Inhalt.
StV. Steiniger ergänzt, dass die CDU-Fraktion die Stadtwerke bitten will, eine Satzungsänderung betreffend die Druckentwässerung zu prüfen, um auch in diesem Bereich zu einer Kostendämpfung zu kommen.
StV. Kronenberg kritisiert, dass Hausbesitzer nicht an den Kanal angeschlossen sind, obwohl das Pflicht ist. Das Versäumnis hierfür liege aber nicht bei den Stadtwerken, da diese zu dem Zeitpunkt des Nichtanschlusses noch nicht bestanden hätten. Es sei wichtig, hier sofort den Anschluss an das Kanalnetz herzustellen. Er erwartet eine zeitnahe Vollzugsmeldung.
Bürgermeister Koester weist darauf hin, dass die Stadtwerke Waldbröl für die Organisation der Abwasserbeseitigung zuständig sind.
Beschluss
Der Rat beschließt einstimmig, aufgrund der Grundlage der Variante 4 der Vorlage aus dem Betriebsausschuss vom 25.02.2016 eine Änderung des Kalkulationsmodells sowie der Satzung für Hausentwässerungseinrichtungen. Dabei werden die Kosten für abflusslose Gruben sowie temporär für Drei-Kammer-Gruben im Rahmen einer Gesamtkostenbetrachtung bei der Kalkulation des allgemeinen Gebührensatzes berücksichtigt. Für die genannten Grubentypen wird der allgemeine Gebührensatz für Schmutzwasser erhoben. Für DIN-Gruben bleibt das verursachungsorientierte Kalkulationsverfahren erhalten.
Die Leitung des Abwasserwerks wird beauftragt, eine Satzungsänderung für Hausentwässerungseinrichtungen zu erarbeiten mit dem Ziel, die Anwendung der neuen Gebührensatzung mit Wirkung zum 01.01.2016 in Kraft zu setzen.
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