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Zu diesem Tagesordnung übernimmt der 1. stellv. Bürgermeister Rafalski die Sitzungsleitung.
StV. Köppe erläutert als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses die Beschlussvorlage.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig den Jahresabschluss zum 31.12.2015 gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW fest.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig gem. § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW, den Jahresfehlbetrag 2015 in Höhe von 5.589.037,31 EUR durch Verringerung der Allgemeinen Rücklage zu decken.
Auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und der vorgenommenen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erteilt der Rat der Stadt Waldbröl dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW einstimmig die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.
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