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StV. Steiniger berichtet, dass im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung es eine mehrheitliche Beschlussempfehlung an den Rat gegeben hat. Es gehe bei dem aktuellen Beschluss um die Einleitung des Verfahrens; den Vorwurf der fehlenden Transparenz müsse er ausdrücklich zurückweisen.
Der Rat fasst bei 19 Ja-Stimmen, 10 Gegenstimmen und einer Enthaltung folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Vor dem Löh – der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die öffentliche Auslegung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Vor dem Löh – der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.
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