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Auszug - 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 11.05.2016 -  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:22 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
III/695/2016 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

StV. Steiniger berichtet, dass im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung es eine mehrheitliche Beschlussempfehlung an den Rat gegeben hat. Es gehe bei dem aktuellen Beschluss um die Einleitung des Verfahrens; den Vorwurf der fehlenden Transparenz müsse er ausdrücklich zurückweisen.


 

Der Rat fasst bei 19 Ja-Stimmen, 10 Gegenstimmen und einer Enthaltung folgenden

 

Beschluss:

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Vor dem Löh der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die öffentliche Auslegung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Vor dem Löh der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1  in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.