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Auszug - Genehmigung einer Dringlichen Entscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW; hier: Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 2951.5101.2 für die Erneuerung der Entwässerungsrinne der Laufbahn im Stadion - Schulsportzentrum -  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 21
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 19:15 Anlass: Sitzung
20/135/2004 Genehmigung einer Dringlichen Entscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW;
hier: Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 2951.5101.2 für die Erneuerung der Entwässerungsrinne der Laufbahn im Stadion - Schulsportzentrum -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Döhl-Becher, PetraAktenzeichen:20/912-05
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss

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Stadtkämmerer Petri teilt mit, dass zu den in der Dringlichen Entscheidung ausgewiesenen Mit-teln in Höhe von 60

 

Stadtkämmerer Petri teilt mit, dass zu den in der Dringlichen Entscheidung ausgewiesenen Mitteln in Höhe von 60.000,00 € weitere 647,58 € hinzukommen.

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Rat genehmigt einstimmig  die Dringliche Entscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW vom 28.07.2004 mit nachstehendem Inhalt:

 

Der Bürgermeister Christoph Waffenschmidt und der StV. Bernd Kronenberg entscheiden nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW, die notwendigen Haushaltsmittel für die Erneuerung der Entwässerungsrinne der Laufbahn im Sportzentrum Waldbröl überplanmäßig in einer Höhe von 60.000,00 € zuzügl. 647,58 € bei der Haushaltsstelle 2951.5101.2 bereit zu stellen.

 

 

Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei Haushaltsstelle 2951.5001.3 – Erneuerung Sporthallenboden Heidberghalle.