Bürgerinformationssystem
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Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert den Sachverhalt und beantwortet Fragen aus dem Rat. Es
besteht Einmütigkeit, nachstehende Änderung noch einzuarbeiten. Der
Lützinger Weg soll als verkehrswichtige Straße klassifiziert werden und der § 3
Abs. 1 Satz 1 soll dahingehend umformuliert werden, dass die durchzuführende
Reinigung bedarfsgerecht durchzuführen ist. Beschluss: Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung
die in heutiger Sitzung vorgelegte Neufassung der Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt
Waldbröl. |
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