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Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2016 des Abwasserwerkes der Stadt Waldbröl ist zu beschließen. Die Vorberatung erfolgt im Betriebsausschuss. Der Betriebsausschuss berät vor und fasst einen empfehlenden Beschluss für den Rat der Stadt Waldbröl. Der Rat der Stadt beschließt endgültig. Es liegen außerdem Gewinnvorträge aus den Vorjahren vor, die beim Abwasserwerk verbleiben und in die allgemeine Rücklage eingestellt werden sollten. Dies dient einer dauerhaften Eigenkapitalverstärkung.
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl den Jahresabschluss und den Lagebericht des Abwasserwerkes der Stadt Waldbröl zum 31.12.2016 gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 in der vorgelegten Form mit
einer Bilanzsumme53.839.377,89 EURO
und einem Gewinn aus der
Gewinn- und Verlustrechnung von 874.179,71 EURO
festzustellen.
Der Gewinnvortrag und der Jahresgewinn werden wie folgt verwendet:
a)Abführung an den städt. Haushalt 200.000,00 EURO
b) Einstellung in die allgemeine Kapitalrücklage 2.017.360,04 EURO
Im Auftrag
……………………………………. (Josifek)
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