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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr
Datum: Di, 28.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:17 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Anlagen:
TOP 5 Antrag Verkehrsberuhigung Wilkenroth  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Eisenstraße - Vorlage wird nachgereicht  
III/852/2023  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt / Der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass es sich bei der Eisenstraße um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Eisenstraße wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt               178.087,00 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS    -17.808,70 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von               160.278,30 €

 

 

 

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 160.278,30 €  wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Verrechnungseinheiten (VRE) (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 38.390 VRE.

 

Beitragsberechnung:  

160.278,30 € zu verteilender Aufwand  =  4,1750 € / m² bei I Vollgeschoss

Verrechnungseinheiten 38.390 VRE

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 19, Flurstücke Nr. 353, 405, 406, 408 und 410 sowie in der Gemarkung Waldbröl, Flur 86, Flurstücke 70 und 72

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Kiefer

 


 

   
    28.03.2023 - Ausschuss für Bauen und Verkehr
    Ö 2 - (offen)
   

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt / Der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass es sich bei der Eisenstraße um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Eisenstraße wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt               178.087,00 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS    -17.808,70 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von               160.278,30 €

 

 

 

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 160.278,30 €  wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Verrechnungseinheiten (VRE) (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 38.390 VRE.

 

Beitragsberechnung:  

160.278,30 € zu verteilender Aufwand  =  4,1750 € / m² bei I Vollgeschoss

Verrechnungseinheiten 38.390 VRE

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 19, Flurstücke Nr. 353, 405, 406, 408 und 410 sowie in der Gemarkung Waldbröl, Flur 86, Flurstücke 70 und 72

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Kiefer

 


 

 

   
    29.03.2023 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 13 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei der Eisenstraße um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Eisenstraße wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt               178.087,00 €

nach Abzug des Stadtanteils von 10 v. H. gem. § 5 EBS   -17.808,70 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von                160.278,30 €

 

 

 

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 160.278,30 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Verrechnungseinheiten (VRE) (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor) im Abrechnungsgebiet beträgt 38.390 VRE.

 

Beitragsberechnung:  

160.278,30 € zu verteilender Aufwand  =  4,1750 € / m² bei I Vollgeschoss

Verrechnungseinheiten 38.390 VRE

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 19, Flurstücke Nr. 353, 405, 406, 408 und 410 sowie in der Gemarkung Waldbröl, Flur 86, Flurstücke 70 und 72

 

 

 

 

Ö 3  
Einrichtung von Tempo 30 Zonen in den Außenortschaften der Markstadt Waldbröl  
III/849/2023  
Ö 4  
Sachstandsberichte Tief- und Straßenbau      
Ö 5  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 6  
Bekanntgaben      
N 7     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 8     Bekanntgaben