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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Datum: Mi, 23.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Vorstellung des Bauvorhabens Hemmersbach in Waldbröl / Kaiserstraße / Ecke Klostergasse durch Herrn Dipl.-Ing. Tom Ahrens - Unterlagen werden den Fraktionen rechtzeitig per E-Mail zugeleitet      
Ö 10.1  
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 112 - Naturerlebnis Nutscheid- im vereinfachten Verfahren      
Ö 2  
Antrag der SPD-Fraktion vom 22.06.2011 - Beratung über die Bebauungsplanentwürfe 10 B und 10 C - Unterlagen sind beigefügt      
Ö 3  
Antrag der CDU-Fraktion vom 26.06.2011 - Strategische Ziele der Stadt Waldbröl      
Ö 4  
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 25.06.2011 - Entwicklung eines Konzeptes für die innerstädtische Straßenbegrünung      
Ö 5  
Antrag der CDU-Fraktion vom 16.09.2011 - Einführung eines Corporate Public Designs      
Ö 6  
Errichtung von Wohnmobilstellplätzen im Sportzentrum an der Vennstraße unter Federführung und Antragstellung der "Wir für Waldbröl GmbH" - Vorstellung der Planung durch Herrn Dipl.-Ing. Schröder      
Ö 7  
40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl - Zentraler Versorgungsbereich Waldbröl     III/003/2011  
    23.11.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 7 - (offen)
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Rat folgende Beschlüsse:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Industrie- und Handelskammer:

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Köln, Zweigstelle Gummersbach. Durch die Erstellung der sog. „Waldbröler Sortimentsliste“ wurde im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Waldbröl auch das zentrenrelevante Leitsortiment ausgewiesen. Dies ist vollinhaltlich auf die örtliche Situation abgestellt worden.

 

 

Zu 2. Stellungnahme der Handwerkskammer:

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme der Handwerkskammer zu Köln. Zur Rechtssicherheit wurde durch das Büro Junker und Kruse, Dortmund, ein Einzelhandelskonzept für die Stadt Waldbröl erstellt. Diese gutachterlichen Aussagen haben nunmehr Einfluss auf die räumliche Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereiches, der insbesondere im westlichen Innenstadtbereich zurückgenommen worden ist. Des Weiteren wurden anhand der „Waldbröler Sortimentsliste“ die nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevantren und nicht zentrenrelevanten Sortimente für die örtliche Waldbröler Situation festgelegt. Im Ortsteil Hermesdorf handelt es sich um einen Nahversorgungsstandort mit Erhalt und ggf. kleinteiliger Ergänzung der Nahversorgungssituation. Ein Nahversorgungszentrum wurde laut Einzelhandelskonzept nicht erkannt.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus bodenschutzrechtlicher Sicht zur Kenntnis, stellt jedoch fest, dass die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl ausschließlich das Ziel verfolgt, den Zentralen Versorgungsbereich räumlich abzugrenzen. Diesbezüglich werden die bestehenden Darstellungen, die nicht geändert werden sollen, überlagert. Die Darstellung und Erläuterung der Altlast-Verdachtsflächen ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. In der existierenden verbindlichen Bauleitplanung wurden die Verdachtsflächen bereits überwiegend berücksichtigt.

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht zur Kenntnis.

 

 

Beschlussvorschlag zur öffentlichen Auslegung:

 

Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Zentraler Versorgungsbereich Waldbröl“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

 

 

   
    07.12.2011 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 7 - (offen)
    Es werden folgende Beschlüsse gefasst:

Es werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

Der Rat beschließt einstimmig:

 

Zu 1. Stellungnahme Industrie- und Handelskammer:

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Köln, Zweigstelle Gummersbach. Durch die Erstellung der sog. „Waldbröler Sortimentsliste“ wurde im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Waldbröl auch das zentrenrelevante Leitsortiment ausgewiesen. Dies ist vollinhaltlich auf die örtliche Situation abgestellt worden.

 

 

Zu 2. Stellungnahme der Handwerkskammer:

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme der Handwerkskammer zu Köln. Zur Rechtssicherheit wurde durch das Büro Junker und Kruse, Dortmund, ein Einzelhandelskonzept für die Stadt Waldbröl erstellt. Diese gutachterlichen Aussagen haben nunmehr Einfluss auf die räumliche Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereiches, der insbesondere im westlichen Innenstadtbereich zurückgenommen worden ist. Des Weiteren wurden anhand der „Waldbröler Sortimentsliste“ die nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevantren und nicht zentrenrelevanten Sortimente für die örtliche Waldbröler Situation festgelegt. Im Ortsteil Hermesdorf handelt es sich um einen Nahversorgungsstandort mit Erhalt und ggf. kleinteiliger Ergänzung der Nahversorgungssituation. Ein Nahversorgungszentrum wurde laut Einzelhandelskonzept nicht erkannt.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus bodenschutzrechtlicher Sicht zur Kenntnis, stellt jedoch fest, dass die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl ausschließlich das Ziel verfolgt, den Zentralen Versorgungsbereich räumlich abzugrenzen. Diesbezüglich werden die bestehenden Darstellungen, die nicht geändert werden sollen, überlagert. Die Darstellung und Erläuterung der Altlast-Verdachtsflächen ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. In der existierenden verbindlichen Bauleitplanung wurden die Verdachtsflächen bereits überwiegend berücksichtigt.

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht zur Kenntnis.

 

 

Beschluss zur öffentlichen Auslegung:

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Zentraler Versorgungsbereich Waldbröl“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

 

 

Ö 8  
Bewertung einer geplanten Erweiterung des bestgehenden Lidl-Marktes in Hermesdorf im Hinblick auf die Verträglichkeit mit dem Einzelhandelskonzept - siehe beigefügte Stellungnahme des Büros Junker und Kruse      
Ö 9  
Bericht des Wirtschaftsförderers      
Ö 10     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 10.2  
Standort für e-bikes      
Ö 10.3  
Bauvorhaben Kösling, Hochstraße      
Ö 11  
Bekanntgaben      
N 12     Veräußerung von städtischen Grundstücken - Vortrag erfolgt in der Sitzung / Die Fraktionen haben eine DVD-R, Stand 14.05.2011 "Grundstücksinformationen der Stadt Waldbröl" erhalten      
N 13     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 14     Bekanntgaben