Herr Knott nennt die bereits in der Bürgerversammlung abgestimmten Erschließungsbeiträge:
· 11,9627 EUR bei eingeschossiger Bebauung,
· 14,9534 EUR bei zweigeschossiger Bebauung.
Die Kostenerhöhung liegt im Rahmen der üblichen Preissteigerung. Der Rat der Stadt Waldbröl hat nunmehr die Möglichkeit, den entsprechenden Beschluss zu fassen.
Wortmeldungen hierzu gibt es nicht.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt, dass es sich bei der Straße „Löher Weg zwischen der Gerberstraße und dem Turmweg“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Der Löher Weg wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn, einem Mehrzweckstreifen sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.
Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte
beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 218.771,57 €
nach Abzug des Stadtanteils von 10 v. H. gem. § 5 EBS - 21.877,16 €
wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 196.894,42 €
auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.
Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.
Der zu verteilende Aufwand von 196.894,42 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).
Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor) im Abrechnungsgebiet beträgt 16.459 m².
Beitragsberechnung:
196.894,42 € zu verteilender Aufwand = 11,9627 € / m² bei I-Vollgeschoss
Gesamtverteilfläche 16.459 m²
Dies entspricht einem Erschließungsbeitrag von 14,9534 € bei II-Vollgeschossen.
Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstück Nr. 621, 309, 530, 531, 547, 548, 521, 632, 256, 501, 542, 540, 539, 538, 502, 638, 636, 44