Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt, das Handlungskonzept zur Umsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs für Niederschlagswasser in den Punkten
B) Befreiungsmöglichkeit auch für bereits angeschlossene Flächen, soweit dies für die Stadt wirtschaftlich ist,
C) Ausweisung von Bereichen mit gewünschtem Abkopplungspotential aufgrund notwendiger Rückhaltung oder alter Ableitungssysteme,
D3) Bezug der Bagatellgrenze nicht allein auf die Bebauung, sondern auf die bereits bestehende Entwässerungs- und Befestigungssituation mit Stand der Erhebung zur Niederschlagswassergebühr,
G) Streichung der Umsetzung bei Kanalneubau und -renovierung als Veranlassung
anzupassen und die möglichen Änderungen gemäß A), D1,2), E), F) und H) nicht umzusetzen.
Im Auftrag
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(Mitze)