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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl
Datum: Mi, 28.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Fragerecht der Einwohner      
Ö 2  
Anregungen und Beschwerden von Bürgern gem. § 24 GO      
Ö 3  
Hallenbad an der Vennstraße - Ausführungen des Bürgermeisters zum Sachstand - außerplanmäßige Bereitstellung von Planungsmitteln - Antrag der SPD-Fraktion zur Beantragung von Fördermitteln  
Enthält Anlagen
I/752/2016  
Ö 4  
Anfragen von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 4.1  
Anfrage der CDU-Fraktion zur Umsetzung des Konzeptes Kirchenhecke      
Ö 5  
Anträge von Stadtverordneten und Stadtratsfraktionen      
Ö 5.1  
Antrag der CDU-Fraktion      
Ö 5.1.1  
Umbesetzung im Ausschuss für Soziales und Sport  
Enthält Anlagen
I/745/2016  
Ö 5.2  
Antrag der FDP-Fraktion      
Ö 5.2.1  
Umbesetzung im Ausschuss für Soziales und Sport  
Enthält Anlagen
I/751/2016  
Ö 5.3  
Antrag der SPD-Fraktion      
Ö 5.3.1  
Umbesetzung im Haupt- und Finanzausschuss, Ausschuss für Soziales und Sport und Ausschuss für Bauen und Verkehr  
Enthält Anlagen
I/753/2016  
Ö 6  
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz; Umverteilung von Fördermitteln     V/742/2016  
Ö 7  
Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2016     I/749/2016  
Ö 8  
Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Wiehltalbahn - Schlussbericht -     III/741/2016  
    20.09.2016 - Ausschuss für Bauen und Verkehr1
    Ö 10 - (offen)
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr lehnt bei 5 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen den Antrag von Herrn Kronenberg ab.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl mehrheitlich mit 10 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen zu beschließen, dass das Ergebnis der Machbarkeitsstudie der Spiekermann GmbH Consulting Engineers, Düsseldorf vom 15. Juli 2016 zur Reaktivierung der Wiehltalbahn für den regelmäßigen schienengebundenen Personennahverkehr akzeptiert wird.

 

Danach erreicht der für einen regelmäßigen schienengebundenen Personennahverkehr auf der Wiehltalstrecke notwendige Kosten-Nutzen-Indikator (NKI) mit 0,3 bzw. mit 0,5 bei Berücksichtigung der Sonderregelung für Eisenbahnkreuzungen nicht die für eine stattliche Förderung zwingend notwendige Größenordnung.

 

Der für eine staatliche Förderung erforderliche Grenzwert von mindestens 1,0 wird deutlich unterschritten, so dass sich die Maßnahme im Rahmen der angewandten standarisierten Bewertung als gesamtwirtschaftlich unrentabel und nicht förderfähig darstellt.

 

Aufgrund dieses Ergebnisses unterstützt die Stadt Waldbröl keine weiteren Aktivitäten zur Realisierung eines regelmäßigen schienengebundenen Personennahverkehrs auf der Strecke der Wiehltalbahn.

 

Die bisher bereits stattfindende touristische Nutzung der Wiehltalbahnstrecke bleibt von den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie unberührt.

 

 

   
    28.09.2016 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt bei 16 Ja-Stimmen, 12 Gegenstimmen und einer Enthaltung, dass das Ergebnis der Machbarkeitsstudie der Spiekermann GmbH Consulting Engineers, Düsseldorf vom 15. Juli 2016 zur Reaktivierung der Wiehltalbahn für den regelmäßigen schienengebundenen Personennahverkehr akzeptiert wird.

 

Danach erreicht der für einen regelmäßigen schienengebundenen Personennahverkehr auf der Wiehltalbahnstrecke notwendige Kosten-Nutzen-Indikator (NKI) mit 0,3 bzw. mit 0,5 bei Berücksichtigung der Sonderregelung für Eisenbahnkreuzungen nicht die für eine staatliche Förderung zwingend notwendige Größenordnung.

 

Der für eine staatliche Förderung erforderliche Grenzwert von mindestens 1,0 wird deutlich unterschritten, so dass sich die Maßnahme im Rahmen der angewandten standardisierten Bewertung als gesamtwirtschaftlich unrentabel und nicht förderfähig darstellt.

 

Aufgrund dieses Ergebnisses unterstützt die Stadt Waldbröl keine weiteren Aktivitäten zur Realisierung eines regelmäßigen schienengebundenen Personennahverkehrs auf der Strecke der Wiehltalbahn.

 

Die bisher bereits stattfindende touristische Nutzung der Wiehltalbahnstrecke bleibt von den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie unberührt.

 

 

Ö 9  
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 B - Industrie- und Gewerbepark Hermesdorf I - der Stadt Waldbröl im Bereich Käthe-Kollwitz-Straße als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 27.09.2016     III/734/2016  
Ö 10  
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C - Gewerbepark Hermesdorf II - der Stadt Waldbröl im Bereich "Im Langenbacher Siefen" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 27.09.2016     III/735/2016  
Ö 11  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 A "Heidberg-Süd" der Stadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 27.09.2016     III/743/2016  
Ö 12  
49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl "Parkplatz Panarbora" - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 27.09.2016     III/744/2016  
Ö 13  
Öffentliche Bekanntgaben      
N 14     Beteiligung an der AggerEnergie GmbH hier: Erhöhung der Stammkapitaleinlage der AggerEnergie GmbH bei der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mbH Gummersbach und Änderung des Gesellschaftsvertrags      
N 15     Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2016 - Vertragsangelegenheiten      
N 16     Vergabe des Auftrages zum Ausbau der Nümbrechter Straße, 1. BA, und der Homburger Straße im Bereich Nümbrechter Straße / Burgweg - siehe Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 20.09.2016      
N 17     Vergabe des 1. Nachtrages an die Fa. Klaus Hombach für die Sanierung der Brücke über den Waldbrölbach an der Beuinghausener Mühle Allgemeines      
N 18     Vergabe des1. Nachtrages an die Firma Boymann,Dortmund, zur Umgestaltung des Kirchplatzes in Waldbröl      
N 19     Finanzierung von Beteiligungen      
N 20     Energiewirtschaftliche Kooperation der Stadt Waldbröl - Vortrag erfolgt in der Sitzung -      
N 21     Neuabschluss der Konzessionsverträge Strom und Gas - Beschluss über die Aufhebung der Altverfahren und Beginn des Neuverfahrens sowie die Zusammenfassung verschiedener Konzessionsgebiete-      
N 22     Berichte aus Kommissionen, Verbänden und Vertretungen      
N 23     Nichtöffentliche Bekanntgaben