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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
Datum: Mi, 11.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einrichtung eines Verfügungsfonds in der Innenstadt von Waldbröl und Gewährung von Zuwendungen     III/693/2016  
Ö 2  
Einrichtung eines Fassadenprogramms in der Innenstadt von Waldbröl und Gewährung von Zuwendungen     III/694/2016  
Ö 3  
11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB  
III/695/2016  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Vor dem Löh der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die öffentliche Auslegung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Vor dem Löh der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1  in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.

 

   
    11.05.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat mit 7 Stimmen bei 5 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen folgende Beschlussfassung:

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Vor dem Löh der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die öffentliche Auslegung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Vor dem Löh der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1  in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

   
    22.06.2016 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

 

Der Rat fasst bei 19 Ja-Stimmen, 10 Gegenstimmen und einer Enthaltung folgenden

 

Beschluss:

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Vor dem Löh der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die öffentliche Auslegung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Vor dem Löh der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1  in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

Ö 4  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 5  
Bekanntgaben      
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