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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1
Datum: Di, 11.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Treffpunkt Besichtigungen und Bemusterung (TOP 1 und 2): 16:00 Uhr am Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Besichtigungen mit dem Bürgerbus: Deckensanierung Händelstraße Ortsverbindung Wehn - Wilhelm-Pampus-Höhe Ortsverbindung Seifen - Krahwinkel Ortsverbindung Rossenbach - Ziegenhardt      
Ö 2  
Bemusterung "Bürgerdorf am Alsberg" Fassade Fenster Bodenbeläge      
Ö 3  
Erstmalige Herstellung des Aspenweges in Hermesdorf mit erneutem Beschluss über das Bauprogramm      
Ö 4  
Sachstandsberichte zu Baumaßnahmen      
Ö 5  
Einziehung verschiedener Wirtschaftswege mit anschließender Widmung für den öffentlichen Verkehr  
III/876/2017  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl / Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten, die aufgelisteten Wirtschaftswege einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung werden die eingezogenen Wege gemäß § 6 Abs. 1 StrWG NRW als Gemeindestraßen im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

S a t z u n g

über die Einziehung verschiedener Wirtschaftswege in 51545 Waldbröl

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit gültigen Fassung und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Oktober 2015 (GV. NRW. S. 701), hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 27.09.2017 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Die nachfolgend aufgelisteten Wirtschaftswege in 51545 Waldbröl werden eingezogen und nach Rechtskraft der Satzung entsprechend den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Liste der einzuziehenden Wege

 

 

  1. Auf der TaschenLageplan 1

Gemarkung Waldbröl, Flur 56, Teilstück Flurstück 265 (ehemals Flurstück 65) zwischen der Talstraße und der Einmündung Heidbergweg

 

  1. An der RealschuleLageplan 1

Gemarkung Waldbröl, Flur 56, Teilstück Flurstück 269 (ehemals Flurstück 64) zwischen der Talstraße und der Einmündung Heidbergweg

 

  1. lderlinstraßeLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 290  (ehemals Flurstück 64) zwischen dem Eichendorffweg und der L 339

 

  1. SudermannwegLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 61 zwischen dem Weg Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 70 und dem Eichendorffweg

 

4a.  SudermannwegLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Teilstück Flurstück 70 zwischen dem Ernst-Wiechert-Weg und der Einmündung Sudermannweg

 

  1. SudermannwegLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 313 (ehemals Flurstück 65) zwischen dem Eichendorffweg und der L 339

 

  1. SudermannwegLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Teilstück Flurstück 337 (ehemals Flurstück 66) vom Eichendorffweg bis zur Einmündung des Weges Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 338

 

  1. Otto-Eichhorn-StraßeLageplan 3

Gemarkung Waldbröl, Flur 85, Flurstück 595 (entstanden aus Flurstück 86)

zwischen  dem Karl-Barth-Weg und der Kaiserstraße

 

 

 

§ 2

 

In den als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplänen 1 - 3  sind die einzuziehenden Wirtschaftswege zeichnerisch dargestellt. Die Lagepläne 1 - 3 sind Bestandteil der Satzung.

 

§ 3

 

Die Einziehung der Wirtschaftswege ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 4

 

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Knott

   
    11.07.2017 - Ausschuss für Bauen und Verkehr1
    Ö 5 - (offen)
   

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl / Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten, die aufgelisteten Wirtschaftswege einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung werden die eingezogenen Wege gemäß § 6 Abs. 1 StrWG NRW als Gemeindestraßen im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

S a t z u n g

über die Einziehung verschiedener Wirtschaftswege in 51545 Waldbröl

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit gültigen Fassung und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Oktober 2015 (GV. NRW. S. 701), hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 27.09.2017 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Die nachfolgend aufgelisteten Wirtschaftswege in 51545 Waldbröl werden eingezogen und nach Rechtskraft der Satzung entsprechend den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Liste der einzuziehenden Wege

 

 

  1. Auf der TaschenLageplan 1

Gemarkung Waldbröl, Flur 56, Teilstück Flurstück 265 (ehemals Flurstück 65) zwischen der Talstraße und der Einmündung Heidbergweg

 

  1. An der RealschuleLageplan 1

Gemarkung Waldbröl, Flur 56, Teilstück Flurstück 269 (ehemals Flurstück 64) zwischen der Talstraße und der Einmündung Heidbergweg

 

  1. lderlinstraßeLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 290  (ehemals Flurstück 64) zwischen dem Eichendorffweg und der L 339

 

  1. SudermannwegLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 61 zwischen dem Weg Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 70 und dem Eichendorffweg

 

4a.  SudermannwegLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Teilstück Flurstück 70 zwischen dem Ernst-Wiechert-Weg und der Einmündung Sudermannweg

 

  1. SudermannwegLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 313 (ehemals Flurstück 65) zwischen dem Eichendorffweg und der L 339

 

  1. SudermannwegLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Teilstück Flurstück 337 (ehemals Flurstück 66) vom Eichendorffweg bis zur Einmündung des Weges Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 338

 

  1. Otto-Eichhorn-StraßeLageplan 3

Gemarkung Waldbröl, Flur 85, Flurstück 595 (entstanden aus Flurstück 86)

zwischen  dem Karl-Barth-Weg und der Kaiserstraße

 

 

 

§ 2

 

In den als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplänen 1 - 3  sind die einzuziehenden Wirtschaftswege zeichnerisch dargestellt. Die Lagepläne 1 - 3 sind Bestandteil der Satzung.

 

§ 3

 

Die Einziehung der Wirtschaftswege ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 4

 

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

   
    27.09.2017 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 9 - (offen)
   

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, gemäß des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten, die aufgelisteten Wirtschaftswege einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen. Nach Rechtskraft der Satzung werden die eingezogenen Wege gemäß § 6 Abs. 1 StrWG NRW als Gemeindestraßen im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

S a t z u n g

über die Einziehung verschiedener Wirtschaftswege in 51545 Waldbröl

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit gültigen Fassung und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Oktober 2015 (GV. NRW. S. 701), hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 27.09.2017 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Die nachfolgend aufgelisteten Wirtschaftswege in 51545 Waldbröl werden eingezogen und nach Rechtskraft der Satzung entsprechend den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Liste der einzuziehenden Wege

 

 

  1. Auf der TaschenLageplan 1

Gemarkung Waldbröl, Flur 56, Teilstück Flurstück 265 (ehemals Flurstück 65) zwischen der Talstraße und der Einmündung Heidbergweg

 

  1. An der RealschuleLageplan 1

Gemarkung Waldbröl, Flur 56, Teilstück Flurstück 269 (ehemals Flurstück 64) zwischen der Talstraße und der Einmündung Heidbergweg

 

  1. lderlinstraßeLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 290  (ehemals Flurstück 64) zwischen dem Eichendorffweg und der L 339

 

  1. SudermannwegLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 61 zwischen dem Weg Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 70 und dem Eichendorffweg

 

4a.  SudermannwegLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Teilstück Flurstück 70 zwischen dem Ernst-Wiechert-Weg und der Einmündung Sudermannweg

 

  1. SudermannwegLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 313 (ehemals Flurstück 65) zwischen dem Eichendorffweg und der L 339

 

  1. SudermannwegLageplan 2

Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Teilstück Flurstück 337 (ehemals Flurstück 66) vom Eichendorffweg bis zur Einmündung des Weges Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstück 338

 

  1. Otto-Eichhorn-StraßeLageplan 3

Gemarkung Waldbröl, Flur 85, Flurstück 595 (entstanden aus Flurstück 86)

zwischen  dem Karl-Barth-Weg und der Kaiserstraße

 

 

 

§ 2

 

In den als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplänen 1 - 3  sind die einzuziehenden Wirtschaftswege zeichnerisch dargestellt. Die Lagepläne 1 - 3 sind Bestandteil der Satzung.

 

§ 3

 

Die Einziehung der Wirtschaftswege ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 4

 

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Ö 6  
Einziehung des gewidmeten Rathausvorplatzes  
III/877/2017  
Ö 7  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 8  
Bekanntgaben      
N 9     1. Nachtrag an die Firma Dr. Fink-Stauf, Much, zum Ausbau der Schladerner Straße (B256), 2. BA. - Vortrag in der Sitzung -      
N 10     Auftragsvergaben des Fachbereichs III      
N 11     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 12     Bekanntgaben