Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss empfiehlt, der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt:
a) Die zwei vorliegenden Anträge auf Wegeeinziehung aus den Jahren 2019 und 2021 werden noch nach der bisherigen Verfahrensweise ohne Flächenkompensation durchgeführt.
b) Die Marktstadt Waldbröl fordert bei Anträgen auf Einziehung von Wegen bzw. Wegeteilflächen statt einer anschließenden Veräußerung eine Flächenkompensation in gleicher Größe des einzuziehenden Wirtschaftsweges. Dies gilt rückwirkend für Anträge auf Wegeeinziehung ab dem 01.01.2022.
c) Im Rahmen der Flächenkompensation anfallende Kosten und Gebühren haben die Antragsteller zu übernehmen.
d) Die Antragsteller sind in der Eingangsbestätigung ihres Antrages darauf hinzuweisen, dass die Marktstadt Waldbröl für den einzuziehende/n Weg-/ bzw. die einzuziehende Wegeteilfläche eine Flächenkompensation fordert und sie evtl. anfallende Kosten und Gebühren zu übernehmen haben.