Beschlüsse:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt dem Stadtrat einstimmig
folgende Beschlussfassungen:
Zu 1.
Stellungnahme Kurt Nowak und Ingrid Llistosella:
Der
Stadtrat gibt der Stellungnahme des Herrn Kurt Nowak und der Frau Ingrid
Llistosella insoweit statt, als dass die geplante Stellplatzanlage für 150
Fahrzeuge nunmehr im äußersten südwestlichen Bereich des Gebietes der
ehemaligen Nutscheidkaserne angeordnet wird. Somit erhöht sich der Abstand zum
nächstgelegenen Wohnhaus des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Herfen auf
mindestens 500 m. Ein beurteilungsrelevanter Verkehrslärm ist somit in Herfen
nicht zu erwarten. Die Anordnung unterhalb des Geländes ist nicht möglich, weil
eine neue Zufahrt von der B 256 (Schladerner Straße) nicht errichtet werden
kann. Vielmehr ist die Erschließung über die Nutscheidstraße mit Anbindung an
die B 256 mittels eines Kreisverkehrsplatzes vorgesehen.
Zu
2. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW:
Der
Stadtrat weist die Anregung des Geologischen Dienstes auf Erweiterung des Untersuchungsraums
der Bauleitplanung zurück. Der Ausgleich für Eingriffe im Bereich der
ehemaligen Nutscheidkaserne ist auf dem Gelände vollständig möglich. Gleichwohl
wird die Anregung des Geologischen Dienstes mit Darstellung möglicher
Ausgleichsmaßnahmen zustimmend für zukünftige Planungen zur Kenntnis genommen.
Zu
3. Stellungnahme der Ortsgemeinschaft Herfen:
Der Rat der Stadt Waldbröl gibt der Anregung der
Ortsgemeinschaft Herfen auf Änderung des Standortes der Stellplatzanlage statt. Diese ist nunmehr für 150 Fahrzeuge im
äußersten Südwesten des Plangebietes vorgesehen. Somit wird ein Mindestabstand
von 500 m zum nächstgelegenen Wohnhaus des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles
Herfen erreicht.
Die Anlegung des Parkplatzes am nördlichen Rand des
Plangebietes mit einer neuen Anbindung des Bereiches von der B 256 (Schladerner
Straße) aus stellt eine verkehrstechnisch und städtebaulich unzureichende
Lösung dar. Geplant ist die Anbindung des Geländes über die Nutscheidstraße
mittels Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes im Einmündungsbereich der B 256.
Ein Busparkplatz könnte auf städtischen Flächen unmittelbar an der B 256
erfolgen. Eine Zufahrt durch das Waldgebiet über Privatgrundstücke auf die
Stellplatzfläche ist abzulehnen, weil hierdurch zusätzliche Eingriffe entstehen
und die Verkehrsimmissionen gleichbleibend zu prognostizieren sind.
Zu 4. Stellungnahme Aggerverband:
Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Aggerverbandes
hinsichtlich der Fließgewässer und der zukünftigen Niederschlagsentwässerung
zustimmend zur Kenntnis.
Zu 5. Stellungnahme Oberbergischer
Kreis:
Der Stadtrat nimmt die Anregungen des Oberbergischen
Kreises aus landschaftspflegerischer Sicht zustimmend zur Kenntnis. Der Umweltbericht
wurde um die geforderten Aussagen ergänzt. Bezüglich der FFH-Gebiete Galgenberg
und Kesselsiefen wurde nach § 34 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz die
Verträglichkeit des Vorhabens geprüft. Es konnte festgestellt werden, dass der
Erholungsdruck auf die Schutzflächen durch geeignete Maßnahmen minimiert werden
kann. Ebenso wurde der Baumwipfelpfad optimiert, in dem der Zugang unmittelbar
aus dem Sonstigen Sondergebiet heraus erfolgt. Die Abstimmung des Vorhabens mit
dem Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist ebenfalls positiv verlaufen.
Der Stadtrat gibt der Anregung des Oberbergischen
Kreises aus polizeilicher Sicht statt. Die Errichtung eines
Kreisverkehrsplatzes im Einmündungsbereich der Nutscheidstraße auf die B 256
wurde mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie dem Straßenverkehrsamt des Oberbergischen
Kreises bereits abgestimmt. Der Landesbetrieb ist grundsätzlich bereit, diesen
Kreisverkehrsplatz kurzfristig zu realisieren. Dies erfolgt, um einen
zukünftigen Unfallpunkt zu vermeiden.
Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des Oberbergischen
Kreises aus bauordnungsrechtlicher Sicht teilweise
statt. Art und Maß der baulichen Nutzung sind nunmehr im Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 112 – Naturerlebnispark Nutscheid – der Stadt Waldbröl
eindeutig definiert. Weitergehende Regelungen hinsichtlich der Zulässigkeit von
Nebenanlagen werden nicht getroffen. Diese sollen ebenso wie Stellplätze und
Garagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sein.
Ebenso sind gestalterische Festsetzungen für die baulichen Anlagen des Naturerlebnisparks
städtebaulich nicht erforderlich.
Der Stadtrat gibt der Stellungnahme des
Oberbergischen Kreises aus bodenschutzrechtlicher Sicht statt. Der Bauleitplanung wird ein Gutachten
mit Aussagen zum Boden und der Bausubstanz als Anlage der Begründung beigefügt.
Der Umweltbericht wird ebenso dem aktuellen Planungsstand angepasst.
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des
Oberbergischen Kreises aus wasserwirtschaftlicher und
artenschutzrechtlicher Sicht
zustimmend zur Kenntnis. Das Entwässerungskonzept wird mit den
entsprechenden Bauanträgen vorgelegt. Artenschutzgutachten sind der
Bauleitplanung beigefügt.
Zu 6. Stellungnahme Industrie- und
Handelskammer zu Köln:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Industrie-
und Handelskammer zustimmend zur Kenntnis.
Zu 7. Stellungnahme
Jagdgenossenschaft Waldbröl:
- Der
Stadtrat lehnt die Forderung der Jagdgenossenschaft Waldbröl ab, die
Aktivitäten auf das ehemalige Kasernengelände zu beschränken. Der geplante
Baumwipfelpfad (BWP) stellt ein wesentliches Element des Gesamtprojektes
dar. Die Planung des BWP wurde jedoch dahingehend geändert, dass der
Eingang über einen Zugangsturm auf dem Gelände der ehemaligen
Nutscheidkaserne erfolgt. Die Besucher werden dann mittels einer Brücke
über die Nutscheidstraße zum BWP geführt. Somit wird der Waldboden nur in
geringem Umfange in Anspruch genommen.
- Der
Stadtrat gibt der Anregung statt, keine Aktionen durchzuführen, die eine
dauerhafte räumliche Verbindung zur Nutzung des Bereichs der ehemaligen
Patriot-Stellung beinhalten würden. Bereits aus naturschutzrechtlichen
Gründen muss sichergestellt werden, dass innerhalb der Nutscheid kein
Erholungsdruck entsteht.
- Der
Stadtrat gibt der Anregung der Jagdgenossenschaft Waldbröl statt, das
Waldgebiet Nutscheid zu schonen. Wie bereits dargestellt, wurde der BWP
umgeplant und ein Erholungsdruck durch die Besucher des NEP soll durch
geeignete – insbesondere verkehrslenkende – Maßnahmen
verhindert werden.
- Der
Stadtrat stellt fest, dass der Jagdgenossenschaft Waldbröl aufgrund der
vorliegenden modifizierten Planung voraussichtlich keine finanziellen
Einbußen entstehen. Insbesondere ist hier hervorzuheben, dass die
Betriebszeiten des NEP mit BWP entsprechend auf die Tagesstunden zu
beschränken sind.
- Der
Stadtrat gibt der Stellungnahme der Jagdgenossenschaft Waldbröl statt,
eine Sicherung des Projektes vorzunehmen.
- Der
Stadtrat spricht sich für die Überwachung der Ziele des Projektes und der
weiteren Entwicklung durch ein noch zu bildendes Gremium aus.
Beschluss zur öffentlichen Auslegung
und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Waldbröl die öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl
im Bereich Naturerlebnispark Nutscheid sowie des Bebauungsplanes Nr. 112
– Naturerlebnispark Nutscheid – der Stadt Waldbröl und die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
für die v.g. Bauleitpläne.