Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzauschuss1
Datum: Mi, 21.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Stellungnahme der Stadt Waldbröl zum Kreishaushalt      
Ö 2  
I. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011  
I/154/2012  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den nachstehenden 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011 zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011

 

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV NRW S. 436) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 05.12.2012 folgenden 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011 beschlossen.

 

 

§ 1

 

§ 13 „Ermächtigungen und Vergaben“, Abs. 1, Buchst. a erhält folgenden Wortlaut:

 

Auftragssummen bis zu 50.000 € ohne Mehrwertsteuer können durch den Bürgermeister vergeben werden. Eine Delegation auf die Fachbereichsleiter bis zu einem Betrag von 20.000 € ohne Mehrwertsteuer ist zulässig. Eine Delegation bis zu einem Betrag von   10.000 € ohne Mehrwertsteuer auf weitere vom Bürgermeister gesondert zu bestimmende Personen ist zulässig. Bei Auftragssummen ab 5.000 € ist dem jeweiligen Fachausschuss zu berichten.

 

 

§ 2

 

Dieser 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl tritt mit dem Tage nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

   
    21.11.2012 - Haupt- und Finanzauschuss1
    Ö 2 - geändert beschlossen
    Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat, den in heutiger Sitzung vorgelegten I. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011 zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011

 

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV NRW S. 436) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 05.12.2012 folgenden 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011 beschlossen.

 

 

§ 1

 

§ 13 „Ermächtigungen und Vergaben“, Abs. 1, Buchst. a erhält folgenden Wortlaut:

 

Auftragssummen bis zu 50.000 € ohne Mehrwertsteuer können durch den Bürgermeister vergeben werden. Eine Delegation auf die Fachbereichsleiter bis zu einem Betrag von 20.000 € ohne Mehrwertsteuer ist zulässig. Eine Delegation bis zu einem Betrag von   10.000 € ohne Mehrwertsteuer auf weitere vom Bürgermeister gesondert zu bestimmende Personen ist zulässig. Bei Auftragssummen ab 5.000 € ist dem jeweiligen Fachausschuss zu berichten.

 

 

§ 2

 

Dieser 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl tritt mit dem Tage nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

   
    05.12.2012 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt einstimmig den 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011, wie im Haupt- und Finanzausschuss am 21.11.2012 beraten und empfohlen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011

 

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV NRW S. 436) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 05.12.2012 folgenden 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011 beschlossen.

 

 

§ 1

 

§ 13 „Ermächtigungen und Vergaben“, Abs. 1, Buchst. a erhält folgenden Wortlaut:

 

Auftragssummen bis zu 50.000 € ohne Mehrwertsteuer können durch den Bürgermeister vergeben werden. Eine Delegation auf die Fachbereichsleiter bis zu einem Betrag von 20.000 € ohne Mehrwertsteuer ist zulässig. Eine Delegation bis zu einem Betrag von   10.000 € ohne Mehrwertsteuer auf weitere vom Bürgermeister gesondert zu bestimmende Personen ist zulässig. Bei Auftragssummen ab 5.000 € ist dem jeweiligen Fachausschuss zu berichten.

 

 

§ 2

 

Dieser 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl tritt mit dem Tage nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Ö 3  
I. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung  
V/155/2012  
Ö 4  
Bekanntgaben      
N 5     Beteiligungsunternehmen AggerEnergie; Verschmelzung der AggerService GmbH auf die AggerEnergie GmbH      
N 6     Beteiligungsunternehmen AggerEnergie; hier: Erwerb zweier Gesellschaften zum Kauf des Wasserkraftwerks Dümmlinghausen      
N 7     Bekanntgaben