Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei einer Gegenstimme dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Waldbröl hebt den Aufstellungsbeschluss vom 24.09.2014 für den Bebauungsplan Nr. 11 F „Industriepark Hermesdorf III“ der Stadt Waldbröl, alte Fassung, auf.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 F „Industriepark Hermesdorf III“ der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit der Abgrenzung im Anlageplan.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den v.g. Bauleitplan.