Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses
Gremium: Betriebsausschuss1
Datum: Do, 13.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Stadtwerke Waldbröl GmbH, Friedrich-Engels-Straße 23, Waldbröl
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Genehmigung der Niederschrift vom 04.12.2017      
Ö 2  
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 mit Gewinnverwendungsbeschluss - Bericht des Wirtschaftsprüfers ist im Internet in der Einladung zu dieser Sitzung einsehbar  
Enthält Anlagen
IV/058/2018  
Ö 3  
Wirtschaftplan Abwasserwerk 2019  
Enthält Anlagen
IV/059/2018  
Ö 4  
Gebührenkalkulation 2019 Abwasserwerk, Anpassung Gebühren Niederschlagswasser  
Enthält Anlagen
IV/060/2018  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wie folgt anzupassen:

 

§ 4 Abs. 8 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

 

(8) Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 Abs. 2 KAG von einem Entwässerungsverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, ermäßigt sich die an die Stadt zu zahlende jährliche Schmutzwassergebühr je cbm auf 2,75 EUR.

 

§ 5 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

(4) Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1:

0,98 EUR.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

…………………………………….

                        (Josifek)

 

 

   
    20.11.2018 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 11 - (offen)
   

 

 

   
    13.12.2018 -  Betriebsausschuss1
    Ö 4 - (offen)
   

Die Gebührenkalkulation wird von Herrn Josifek dem  Betriebsausschuss vorgetragen. Nach kurzer Diskussion fast der Betriebsausschuss folgenden einstimmigen Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl die Beitrags- und Gebührensatzung zur Ent-

sserungssatzung wie folgt anzupassen:

 

§ 4 Abs. 8 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

 

(8) Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 Abs. 2 KAG von einem Entwässerungsverband zu

Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, ermäßigt sich die an die Stadt zu zahlende jährliche

Schmutzwassergebühr je cbm auf 2,75 EUR.

 

§ 5 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

(4) Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1:

0,98 EUR.

 

 

 

 

   
    19.12.2018 - Rat der Marktstadt Waldbröl
    Ö 20 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Rat beschließt einstimmig, die Beitrags- und Gebührensatzung zur

Entwässerungssatzung wie folgt anzupassen:

 

§ 4 Abs. 8 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält

folgende Fassung:

 

(8) Bei Gebührenpflichtigen, die in den Fällen des § 7 Abs. 2 KAG von einem Entwässerungsverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden, ermäßigt sich die an die Stadt zu zahlende jährliche Schmutzwassergebühr je cbm auf 2,75 EUR.

 

§ 5 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

(4) Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1:

0,98 EUR.

 

 

 

 

Ö 5     Auftragsabwicklung von Baumaßnahmen am Beispiel Heidbergweg, Heidbergswiese (Umgang mit Erneuerung der Hausanschlüsse)      
Ö 6  
Plan-Ist-Zahlenvergleich anhand der Baumaßnahme Heidbergweg, Heidbergwiese  
Enthält Anlagen
I/068/2018  
Ö 7  
Antrag von Herrn Jochen Weigel bezgl. Nichtberechnung von ca. 20 - 25 m3 Schmutzwasser eines jeden Bürgers aufgrund der langen Trockenheit im Sommer 2018  
Enthält Anlagen
I/038/2018  
Ö 8  
Städtische Rechnungsprüfung, Beratung über Umsetzung      
Ö 9  
Benennung einer neuen Betriebsleitung      
Ö 10  
Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
Ö 11  
Bekanntgaben/Verschiedenes      
N 12     Nachgereichte Tagesordnungspunkte      
N 13     Bekanntgaben/Verschiedenes